/ Der Dechant wusste Bescheid
Romain Durlet
Wenn es um Mutter Kirche geht oder um die Diener des Herrn, dann will man dies nicht gleich im Marienland Luxemburg an die große Glocke hängen. Dann versteht es sich, dass man eher diskret ist und nicht viel Aufhebens macht.
Um sich in das rechte Licht zu rücken und zu zeigen, dass man den eigenen Truppen auf den Zahn fühlt, wurde vor einigen Monaten, nachdem die Affären, bei denen Priester dem Fleischesteufel in ganz Europa gehuldigt hatten, wobei vor allem Kinder ihre Opfer waren, auch im Großherzogtum eine Kommission geschaffen, um Klagen entgegenzunehmen, zu verarbeiten und dann – nach Belieben – der Staatsanwaltschaft weiterzureichen. Eine wohl einmalige Methode, denn bis jetzt durfte man doch annehmen, dass sich die Staatsanwaltschaft direkt um Klagen kümmert und dies nicht über interne private Gremien geführt wird, die also schon im Vorfeld bestimmen, wer schuldig sein könnte und wer nicht.
Doch kommen wir zurück nach Diekirch. Zwischen den Jahren 2003 und 2008 vergnügte sich der Küster der Nordstad mit jungen Messdienerinnen. Er lockte sie in die Sakristei, setzte sie auf seinen Schoss, fummelte an ihnen herum, küsste sie und knutschte sie ab.
Wenn dies den jungen Mädchen auch widerwärtig erschien, dauerte es eine Zeit, bis sie sich wagten, zu reagieren. Feststellbar ist, dass es sich zumindest um ein halbes Dutzend Messdienerinnen handelte und dass das Gebaren des Gottesdieners unter die Rubrik des Angriffs auf die Schamhaftigkeit fällt, was vor dem Zuchtpolizeigericht verurteilt wird.
Ein Jahr Haft mit Aufschub
Interessanterweise wusste der Dechant von den Umtrieben seines Küsters, weil ihm dessen Gebaren zugetragen wurde. Er hatte Kenntnis davon, dass die Kinder unsittlich betatscht wurden, erstattete jedoch keine Anzeige. Erst als die dritte Affäre akut war, unterrichtete er den Staatsanwalt.
Der Küster fand sich also auf der Anklagebank wieder, der Dechant – komischerweise – nur im Zeugenstand. Wobei man sich doch die Frage hätte stellen müssen, ob er nicht unter den Paragrafen der „unterlassenen Hilfeleistung“ fiel.
Nun, der mutmaßliche Täter wurde vom Diekircher Gericht für schuldig befunden und zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Allerdings wurde ihm der gesamte Strafaufschub gewährt. Er wird nur eine Geldbuße begleichen müssen.
Der Küster war portugiesischer Nationalität und verging sich fast ausschließlich an portugiesischen Mädchen.
Die Familien der Opfer zeigten sich nach dem Urteilsspruch jedoch sehr ungehalten, weil sie die Meinung vertreten, dass die Strafe viel zu niedrig ausfiel.
Naja. Die Wege des Herrn sind unergründlich …
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