/ "Deen Här ass total mëll"
Der 45-Jährige, der vor Gericht durch Abwesenheit glänzte, soll teilweise mitten in der Nacht Nachbarn in einem Wohnhaus in Esch belästigt und auch geschlagen haben. Die Fakten gehen auf die Jahre 2013 und 2014 zurück. Damals kam es immer wieder zu den Belästigungen. Das Opfer, eine 40-jährige Frau, betonte am Donnerstag im Zeugenstand, dass sie bereits seit 15 Jahren in dem Appartementhaus wohnen würde. Er sei erst vor sieben Jahren hinzugezogen.
„Par défaut“
Weil der Angeklagte nicht vor Gericht erschienen war entschieden die Richter den Prozess „par défaut“ zu verhandeln. Kommt es in solch einem Fall zu einer Verurteilung, wird in den meisten Fällen keine Bewährungsstrafe gesprochen. Dies würde bedeuten, falls die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft nachkommen würden, dass der Beschuldigte drei Jahre inhaftiert wird und somit auch eventuell seinen Job im Ministerium aufgeben müsste.
Durch den Lärm gestört
„Immer wieder hat er sich durch Lärm gestört gefühlt. Mehrfach hat er mitten in der Nacht bei mir an der Tür geklingelt. Es ging sogar so weit, dass er mir den Strom abgeschaltet hat. Der Mann hat mir erklärt, er könne durch den Lärm nicht schlafen. Ich habe aber mitten in der Nacht weder Lärm gemacht, noch Geräusche gehört, die den Mann hätten stören können. Mehrmals hat er mir vorgeworfen, der Lärm würde aus meiner Wohnung stammen und es würde sich anhören, als ob jemand mit Eisenstangen gegen die Mauer schlagen würde“, so die Frau.
Via Gegensprechanlage soll der Angeklagte die Frau ebenfalls belästigt haben. Es ging sogar so weit, dass die Frau sich bedroht gefühlt hat. „Am 13. September bin ich dem Angeklagten im Flur des Gebäudes über den Weg gelaufen. Ich hatte Angst. Er ist zusammen mit mir in den Aufzug gestiegen und hat mich dort geschubst und geschlagen“, erklärte die Frau. Im Januar 2014 soll der Beschuldigte der Frau dann im Parc Laval aufgelauert und sie dort ebenfalls geschlagen haben.
„Ich habe Angst“
„Der letzte Zwischenfall geht auf den 29. April dieses Jahres zurück. Damals klingelte der Mann erneut an meiner Tür. Bis heute habe ich Angst vor ihm. Wenn ich ihm auf der Straße begegne, wechsele ich die Straßenseite, um sicherzugehen, dass er mir nichts antun kann“, sagte das Opfer.
Eine weitere Zeugin betonte, sie sei ebenfalls von ihm bedroht worden: „Ich war im Besitz eines Blumenladens in der rue du Canal in Esch. Der Angeklagte wollte eine spezifische Blume kaufen, die aber nicht in meinem Sortiment vorhanden war. Ich erklärte ihm daraufhin, dass ich versuchen würde trotzdem diese Blume aufzutreiben. Kurze Zeit später erhielt ich einen Anruf von dem Angeklagten, dass er die besagte Blume in einem anderen Geschäft gesehen hätte. Er befahl mir, dass ich mir die Blume dort beschaffen solle. Ich verweigerte dies und gab ihm zu verstehen, er könne die Blume auch selbst in dem anderen Laden kaufen. Daraufhin wurde er ausfallend und beschimpfte mich“.
„E komesche Kauz“
Auch habe er das Gerücht in Esch verbreitet, dass die Blumenhändlerin ihre Ware aus China importieren würde. Eine Tatsache, die die Frau im Zeugenstand vehement abstritt. „Immer wieder hat der Mann mich über Telefon terrorisiert und bedroht. Ich entschloss mich dann, den Laden zu schließen, um zu verhindern, dass der Mann mich weiterhin belästigt“, schilderte die Frau.
Ein weiterer Zeuge betonte ebenfalls, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen ihm und dem Angeklagten gekommen sei. „Dee Mann ass e ganz komesche Kauz“, erklärte der Zeuge.
Der psychiatrische Gutachter erwähnte, dass der Mann seit 2007 in einem Ministerium arbeiten würde. Vor 2007 war er im Privatsektor tätig. „Mir gegenüber hat der Beschuldigte alle Taten abgestritten. Zudem hat er sehr nervös gewirkt“, so der Experte. Er kam zur Schlussfolgerung, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Taten zurechnungsfähig war. Seine sehr spezielle Persönlichkeit hängt, laut dem Gutachter damit zusammen, dass er nur sehr wenig soziale Kontakte habe. Auch erklärte der Experte vor den Richtern, dass seine Persönlichkeitsstörungen schlimmer werden könnten.
Vom SREL verfolgt
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft betonte daraufhin, dass der Angeklagte kürzlich einen Brief an Premierminister Bettel, den Untersuchungsrichter und die Generalstaatsanwältin geschickt habe, in dem zu lesen ist, dass der 45-Jährige vom SREL verfolgt würde.
Der Rechtsanwalt der Nebenklägerpartei Me Jean Tonnar forderte 30.000 Euro Schadensersatz für die 40-jährige Frau. „Deen Här ass einfach total mell. Meng Kliente ass weder vum Srel nach huet sie an der Nuet Kameidi gemaat. Sie huet just Angscht virun deem Här“, plädierte der Rechtsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft war er Meinung, dass der Beschuldigte bisher sehr viel Schaden angerichtet hatte. Gefordert wurden eine Haftstrafe von 36 Monaten und eine angepasste Geldstrafe.
Das Urteil ergeht am 14.Januar.
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