Daumenschrauben für die Arbeitsplatzvernichter

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Kündigungen aus ökonomischen Gründen sollen deutlich erschwert werden. „déi Lénk“ wollen den Kündigungsschutz in dem Sinne verstärken.

„Kündigungen aus ökonomischen Gründen, die allein oder hauptsächlich zum Ziel haben, eine vorhandene dauerhafte Gewinnsituation zu verbessern, sind missbräuchlich“, erklärt der Abgeordnete André Hoffmann. Am Dienstag will er im Parlament einen Gesetzesvorschlag deponieren, der solche Entlassungen zwar nicht ganz unmöglich machen, sie aber erheblich erschweren würde.
Der Gesetzesvorschlag von André Hoffmann sieht eine ganze Reihe von Ergänzungen der bestehenden Arbeitsgesetzgebung vor. Dabei würde nicht nur der Kündigungsschutz verstärkt, auch die Rechte der Betriebsdelegationen und der Gewerkschaften würden ausgebaut. Dies für die Fälle, in denen Betriebe Personalabbau aufgrund echter wirtschaftlicher Probleme durchführen müssen.
Bei „ökonomisch begründeten Kündigungen“ muss bei Verhandlungen über einen Sozialplan auch und zuerst über eine Reduzierung der Gewinne gesprochen werden. Eine Kündigung soll zudem erst dann ausgesprochen werden können, wenn alle Reklassierungsmöglichkeiten innerhalb des Konzern ausgeschöpft wurden.
Vor allem aber soll die Frist, innerhalb derer ein Sozialplan ausgehandelt werden muss, deutlich verlängert werden. Laut der aktuellen Gesetzgebung beläuft sich diese Frist auf 14 Tage. Eindeutig zu wenig, wie die Gewerkschaften immer wieder beklagen. Der Gesetzesvorschlag der Linken sieht eine Frist von drei Monaten vor, die einmal verlängert werden kann. Eine solche Frist würde es auch erlauben, eine externe Analyse der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens durchführen zu lassen. Wobei die Kosten einer solchen Analyse von einem zu schaffenden Arbeitgeberfonds übernommen würden. Zwei Wochen seien einfach zu wenig für eine solche Analyse, klagt André Hoffmann. Unannehmbar ist für ihn auch, dass die Kosten im Moment von den Gewerkschaften getragen werden müssen.

Patronatsbeteiligungam Beschäftigungsfonds

Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen, die trotz heute schon bestehender Meldepflicht nicht beim Konjunkturkomitee gemeldet wurden, sollen in Zukunft annulliert werden können. Aus der reinen Meldepflicht soll bei Beschäftigungsplänen („plans de maintien dans l’emploi“) im Rahmen von kollektiven Entlassungen eine formelle Konsultation des Konjunkturkomitees werden. Auch in diesem Fall muss zunächst über eine Reduzierung der Arbeitsplätze verhandelt werden.
Geht es nach dem Gesetzesvorschlag der Linken, dann steht einem Beschäftigten bei missbräuchlicher Entlassung eine moralische Entschädigung in Höhe von mindestens einem Monatslohn pro gearbeitetes Jahr zu.
Besonders übel aufstoßen dürfte den Patronatsorganisationen allerdings der Vorschlag, die Betriebe an der Finanzierung des Beschäftigungsfonds zu beteiligen. Eine solche Beteiligung gab es bis 1983. Sie steht auch heute noch im Gesetz, allerdings mit 0,0 Prozent. Bis 1983 waren es 0,25 Prozent der Lohnmasse. „déi Lénk“ möchten bei der Reaktivierung des entsprechenden Artikels einen Satz von einem Prozent. Für das Jahr 2008 hätte das 128 Millionen ausgemacht.