/ "Das reicht nicht"

Schulminister Claude Meisch hatte am Mittwoch Änderungen am Gesetzentwurf über Studienbeihilfen angekündigt und sie am Abend gleich den Schüler- und Studentenorganisationen vorgelegt. Doch hier treffen sie auf wenig Gegenliebe. Nach Ansicht des Aktionskomitees sei das Gesetzprojekt ein reines Kürzungsprogramm. Die Regierung handle nach dem Motte „Studierendenverschuldung anstatt Staatsverschuldung“. Meisch hatte seinen Reformvorschlag nach der massiven Schüler- und Studentendemonstration vom 25. April nachgebessert.
So sollen die neuen Hilfen für Studenten aussehen
– Basisbörse von 2000 Euro pro Jahr.
– Mobilitätsbörse von 2000 Euro pro Jahr für Studenten, die in einem anderen Land studieren als ihr üblicher Wohnsitz.
– soziale Börse, die vom Einkommen der Eltern abhängt und die maximal 3000 Euro pro Jahr beträgt.
– Familienbörse von 500 Euro pro Jahr für jeden Studenten, der eine ebenfalls studierende Schwester bzw. einen studierenden Bruder hat.Hinzu kommt ein zinsvergünstigtes Studiendarlehen von 6.500 Euro pro Jahr.
Studenten, die nicht oder nur teilweise in den Genuss der Sozialbörse kommen, können den Restbetrag bzw. die ganze Sozialbörse bis zu 3000 Euro als zinsvergünstigtes Darlehen beanspruchen.Der Staat wird sich auch weiterhin an den Einschreibegebühren beteiligen und zwar bei Gebühren ab 100 Euro pro Jahr. Der maximal gewährte Betrag ist auf 3.700 Euro begrenzt. Die Hilfe besteht zu jeweils 50 Prozent aus einer Börse und einem zinsvergünstigten Darlehen.
Das Studienhilfesystem könne weder die Unabhängigkeit der Studierenden garantieren noch würden die realen Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Laut Aktionskomitee koste ein Studium in Deutschland im Schnitt 864 Euro im Monat, in Frankreich sind es zwischen 875 und 1219 Euro und in Österreich im Schnitt 930 Euro. Mit dem Reformprojekt werde die Abhängigkeit der Studierenden von den Eltern und von einem hohen Kredit deutlich höher.
Nur eine vollständige Überarbeitung des Gesetztextes könnte die Widersprüche, Ungereimtheiten und Fehler beheben, so das Aktionskomitee. Es bleibt bei seiner Forderung nach Anhebung der Basisunterstützung (2000 Euro). Die Mobilitätsbörse dürfe nicht an das Verlassen des Heimatlandes gekoppelt sein. Diese Beihilfe sollte allein an das Zahlen von Miete gebunden sein. Bei der sozialen Unterstützung sollte die Anzahl der Kinder einbezogen werden.
Laut Schulminister Claude Meisch stellt die Regierung mit diesen Abänderungsvorschlägen 12 bis 14 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Jeder könne auch weiterhin dort studieren, wo er wolle. Man bleibe auch beim ursprünglichen Ziel, wonach soziale Kriterien berücksichtigt werden müssten, so Meisch in einem Gespräch auf RTL Radio Lëtzebuerg. Die Basisbörse sei nicht erhöht worden, da sie in diesem Fall jedermann zukommen würde. Man wolle lieber die sozial schwächeren Familien unterstützen. Auch die Eltern müssten zum Studium des Kindes beitragen. Wo dies für ein weiteres Kind nicht möglich ist, wolle man die neue Regelung von 500 Euro pro studierendes Kind einführen. Ds könne man doch nicht als sozial ungerecht bezeichnen, verteidigt sich Meisch.
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