Das Parlament: Immer bereit

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LUXEMBURG - Im Parlamentsausschuss Verfassungsreform wurde am Mittwoch weiter an der Reform gefeilt. Unter anderem soll ein spezielles Gremium Beanstandungen bei Legislativwahlen behandeln.

Der parlamentarische Verfassungsreformausschuss hat am Mittwoch die Einführung eines zentralen Wahlbüros für das geplante Referendum beschlossen. Bei Parlaments-, Europa- und Kommunalwahlen existiert schon ein solches Büro. Ziel sei es unter anderm, die Wahlresultate schneller veröffentlichen zu können, erklärte der Vorsitzende des parlamentarischen ausschusses Alex Bodry gegenüber Tageblatt.lu.

Die Abgeordneten befassten sich aber auch mit der Verfassungsreform. Hier wurde unter anderem über jene Zeitspanne diskutiert, in der nach Neuwahlen kein Parlament funktioniert. In der Regel setzt der Staatschef Neuwahlen an und löst das Parlement auf. Bis das neue Parlament jedoch seine Arbeit aufnimmt, kann eine längere Zeit vergehen, in der keine Legislative im Land existiert. Das will man mit dieser Verfassungsreform ändern. Dort soll festgeschrieben werden, dass das alte Parlament im Amt bleibt, bis das neue Parlement seine Arbeit aufnehmen kann. Auch werden in diesem Zusammenhang präzise Fristen eingeführt.

Neuwahlen können im Falle angesetzt werden, wo die Regierung die Vertrauensfrage stellt und vom Parlament das Vertrauen entzogen bekommt, wo ein Misstrauensantrag im Parlament angenommen wird oder die Regierung beschließt zurückzutreten, erklärt Alex Bodry. In diesen Fällen sei eine reibungslose Fortsetzung der parlamentarischen Arbeit nicht immer möglich.

Widersprüche im Regelwerk

Probleme bereitet dem parlamentarischen Ausschuss auch die Regelung bei Abstimmungen im Parlament. Einerseits stehe im internen Reglement, dass Enthaltungen bei einer absoluten Mehrheit nicht mitgezählt werden, andererseits stehe in dem selben Regelwerk, dass die Abgeordneten ihre Meinung durch ein „Ja“, ein „Nein“ oder eine Enthaltung ausdrücken können. In der neuen Verfassung soll dieser Widerspruch aus der Welt geschaffen werden. Der Ball liegt aber im Augenblick bei den Fraktionen, die eine Stellungnahme dazu abgeben sollen, so Bodry.

Schließlich stand die Frage der Beschwerden, die unmittelbar nach den Wahlen eingereicht werden können auf der Tagesordnung der Parlamentarier. Bei den Gemeindewahlen hätte man die Möglichkeit eines Rekurses bei Gericht, so Bodry. Diese Möglichkeit gäbe es für die Parlamentswahlen aber nicht. Hier würde das Parlament über etwaige Beschwerden statuieren. Das sei aber nicht logisch, weil die Personen über eine Beanstandnung entscheiden müssten, die direkt von der Wahl betroffen sind. Das Verfassungsgericht und das Verwaltungsgericht könne man aus diversen Gründen nicht mit dieser Aufgabe befassen, so Alex Bodry weiter. Deshalb wurde vorgeschlagen, dass das Parlament seine Kontrollfunktion behält, dass aber auch ein spezielles Gremium, wie in Schweden, ins Leben gerufen wird, das alle Beschwerden nach der Parlamentswahl sammelt und behandelt.