„Dann haben wir ein reelles Problem“

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LUXEMBURG - Das Unkrautvertilgungsmittel Metazachlor gilt als ungefährlich. Und die Abbauprodukte? Die könnten zum Problem werden. Das habe niemand gewusst, so die Landwirtschaftskammer.

Für die Landwirte ist die Belastung des Stausee- und des Grundwassers mit Abbauproduktenn des Unkrautvertilgungsmittels (Herbizid) Metazachlor natürlich ein sensibles Thema, wie der Präsident der Landwirtschaftskammer, Marco Gaasch am Freitag erläuterte.

Der Unfall eines luxemburgischen Landwirts auf belgischem Territorium vom 17. September, in dessen Folge mehrere Liter des Mittels in einen Zufluss des Stausees gelangten, habe ein Probem aufgezeigt, das bislang nicht bekannt war, wie Marco Gaasch erläuterte.

Bislang galt Metazachlor als problemlos. Metazachlor ist ein wichtiges Mittel bei der Rapsproduktion und wird demnach fast ausschliesslich in den Monaten August und September eingesetzt. Es wird im Normalfall nur einmal angewandt und sollte binnen 20 Tagen abgebaut sein. Die Analysen nach dem Unfall des Stau- und des Grundwassers haben nun jedoch gezeigt, dass es wohl Abbauprodukte des Metazachlors gebe, die länger vorhanden sind.

Auch die zuständigen Verwaltungen überrascht

Dies habe alle überrascht, ganz sicher auch die zuständigen Verwaltungen im Wasserwirtschaftsamt, so Gaasch. „Wir wussten das nicht, die Verwaltungen wussten das nicht, andere Länder wussten das auch nicht“, so Gaasch. Es sei dringend nötig, mehr Informationen über diese Abbauprodukte zu erhalten. Vielleicht seien die ja so resistent, dass sie die ganzen Jahre über im Boden abgelagert worden seien. Wenn dem so sei, dann habe man ein reelles Problem.

Seit 1983 eingesetzt, nicht nur in Luxemburg

Denn wenn es so ist, dann könnte die Belastung höher sein als bislang bekannt. Und das dürfte dann nicht nur ein Problem in Luxemburg sein, sondern auch in anderen Ländern Europas. Metazachlor gehört zu den eher alten Herbiziden. In Luxemburg und in anderen europäischen Ländern wird es seit 1983 vertrieben.

Metazachlor gilt auch als wenig gefährlich für die Gesundheit. Da es jedoch ein Boden-Herbizid ist, hat die Landwirtschaftskammer ihren Mitgliedern seit jeher geraten, es nicht in Wasserschutzgebieten zu benutzen.

Diese Gebiete sind in die Zonen 1, 2, oder 3 eingeteilt. Für die Zonen 1 und 2 hat die Landwirtschaftskammer ein Verbot von Metazachlor ausgesprochen, in der Zone 3 soll das Mittel nur alle vier Jahre zum Einsatz gelangen.

Zonen nicht ausgewiesen

Doch eben hier liegt das Grundproblem. Die verschiedenen Zonen sind in Luxemburg nämlich noch nicht alle definitiv ausgewiesen. Das großherzogliche Reglement über Verwaltungsmassnahmen in den Schutzgebieten für Grundwasser datiert vom 9. Juli 2013, vom letzten Jahr demnach und ist erst dabei, vollständig umgesetzt zu werden. Die entsprechenden Ausarbeitungen, in deren Verlauf, laut Landwirtschaftskammer, bis zu 90 weitere großherzogliche Reglemente zu erwarten sind, sollen im nächsten Jahr abgeschlossen sein.

Einfach ist das nicht. Rund um den Stausee z.B. wird erst seit zwei Jahren untersucht, wie denn das Grundwasser im Boden fliesst. „Es hat keinen Sinn eine Schutzzone auszuweisen, wenn das Wasser von dort überhaupt nicht in den Stausee gelangt“, so Marco Gaasch.

Neuzulassung im Jahre 2009

Wenn Metazachlor auch seit 1983 in Luxemburg eingesetzt wird, so hat das Mittel eine Neuzulassung aus dem Jahre 2009. Hintegrund ist, dass ab 1993 im Rahmen des nationalen Plans zum Wasserschutz, alle Pestizide auf Grund neuer Kriterien noch einmal auf ihre Inhaltsstoffe hin überprüft wurden. Im Laufe dieses Prozesses wurden zahlreiche Mittel, die zum Teil aus den 70er Jahren stammten, gar nicht mehr von ihren Produzenten zu einer Neubewertung eingereicht. Insgesamt wurden etwa 700 Mittel ausgesondert, die nicht mehr zum Einsatz gelangen.

Für Marco Gaasch gilt es jetzt, in Ruhe eine Problemanalyse zu machen und Konsequenzen ziehen.

Sollte das Mittel verboten werden?

„Selbst wenn, das wird das Problem nicht lösen“, so der Präsident der Landwirtschaftskammer.

Serge Kennerknecht