Ob Landwirte, die durch Dachse und Rabenvögel Ernteeinbussen und ergo finanzielle Verluste erlitten haben, Anrecht auf eine staatliche Entschädigung haben, wollte DP-Abgeordnete Fernand Etgen in einer parlamentarischen Anfrage vom delegierten Nachhaltigkeitsminister Marco Schank wissen.
Hier die Antwort von Marco Schank: „Les animaux vivant à l’état sauvage n’étant pas la propriété de l’Etat, ce dernier n’a aucune obligation légale de supporter les frais relatifs à ces dégats.“ Minister Schank weist in seiner Antwort ebenfalls darauf hin, dass die Tiere nicht gejagt werden dürfen.
Bis zum 26. September dieses Jahres seien insgesamt 51 Anträge auf Entschädigung eingereicht worden, zwölf davon seien in Bearbeitung. Der Staat verfüge momentan über keine budgetären Reserven, um den Forderungen der Landwirte nachzukommen, betonte der Minister.
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