René Hoffmann
Aufsehen hat am Donnerstag Abend die Meldung der Diekircher Staatsanwaltschaft gesorgt, in der Praxis eines Arztes im Norden des Landes sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Schnell sollte der Name des Arztes zirkulieren: Dr. Jean Colombera, ADR-Abgeordneter und bekennender Befürworter des Einsatzes von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
Handelt der Arzt gegen das Gesetz, wenn er Patienten solche Medikamente verschrieb? Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo erklärte gegenüber tageblatt.lu, dass man zwischen der Droge Cannabis und Medikamenten mit Cannabinoiden unterscheiden müsse. Cannabis sei eine illegale Droge.
Die Produktion und der Verkauf von Medikamenten, die Wirkstoffe der Hanfpflanze erhalten, wären jedoch unter verschiedenen Voraussetzungen erlaubt. Die Zulassungen würden aber nur in einzelnen Fällen nach detaillierter Analyse erteilt.
Problemlose Verschreibung
Solche Medikamente können in Europa unter bestimmten Voraussetzungen verschrieben werden, auch in Luxemburg. Auch Cannabis wird verschrieben, obwohl auch der sogenannte „medizinische Cannabis“ eine illegale Droge ist. Ein Arzt also, der Cannabis für medizinische Zwecke verschreibt und seine Patienten zum „Medizinholen“ nach Holland schickt, macht sich strafbar. Er kann vor Gericht gezerrt werden und seine Zulassung verlieren.
Nun diskutieren Ärzte, Wissenschaftler und Politiker seit Jahren über die Möglichkeit der Verwendung von Cannabis bei der Behandlung diverser schwerer Krankheiten, wie zum Beispiel Multiple Sklerose , Krebs, der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) usw. In vielen Ländern (Spanien, Niederlande, Deutschland, verschiedenen Bundesstaaten der USA, Kanada, werden Medikamente mit Cannabinoiden für Heilzwecke anerkannt. In Frankreich, Belgien und Finnland ist man dabei, sich für diese Idee zu erwärmen. In der Schweiz sind ebenfalls Diskussionen im Gange.
Klarheit
„Man muss Klarheit schaffen“, so Mars di Bartolomeo. Ärzte könnten sich nicht einfach über das Gesetz hinwegsetzen. Der Minister sei offen für jede Diskussion über den medizinischen Gebrauch von Cannabis. Es müssten aber zuerst zuverlässige Informationen über die Indikation, die Dosierung, die Form der Verabreichung usw. gesammelt werden.
Eine Regelung zu finden, was die Herausgabe cannbinoider Stoffe betrifft, ist nicht einfach. Man muss von Fall zu Fall entscheiden. Es geht vorrangig um die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, so ein Beamter des Gesundheitsministeriums. Leute, denen mit Medikamenten mit Hanfextrakten geholfen werden könne, sollten diese Mittel erhalten. Missbräuche müssen jedoch verhindert werden. Die Lage sei verzwickt. Patienten, die nicht auf legalem Wege an die Mittel gelangten, würden sie oft bei Online-Apotheken bestellen. Dort wisse man aber nicht, was einem geliefert wird.
Nicht im selben Topf
Man darf auch nicht alle Ärzte in denselben Topf werfen. Ein Arzt, der einem Krebspatienten im Endstadium Medikamente mit Hanfextrakten verschreibt, ist nicht zu vergleichen mit einem Arzt der quasi jedermann, ob er es braucht oder nicht, Cannabis verschreibt.
Seine alternativen Behandlungsmethoden bereiten Dr. Jean Colombera nicht zum ersten Mal Schwierigkeiten. Bereits in den 1990er Jahren war er vom Ärztekollegium in einer anderen Affäre zusammen mit einer Berufskollegin gerügt worden. Der Ärztin war die Genehmigung für die Berufsausübung zeitweilig entzogen worden. Colombera war vor dem Disziplinarrat seiner Berufskollegen zitiert worden. In den 1980er Jahren hatte er einen Gesetzesvorschlag über den Umgang mit alternativen Heilmethode deponiert.
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Dr. Colombera, bei dem die Hausdurchsuchung stattgefunden hat, solche Substanzen vielen seiner Patienten, unter anderem Jugendlichen verschrieben. Diese rauchten den „Stoff“ dann. Die polizeiliche Aktion sei ein Resultat einer Klage der Eltern dieser jungen Leute gewesen.
Auf einer ADR-Pressekonferenz am Donnerstag sagte Colombera er werde sich nicht hinter seiner parlamentarischen Immunität verstecken, sollte es zu strafrechtlichen Folgen kommen. Die Rückendeckung seiner Partei habe er, so Gast Gibéryen, Chef der ADR-Gruppe im Parlament.
Siehe auch:
Cannabishaltige Arzneien verschrieben
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