Böse Überraschungen für Pendler

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Pendler, die ihren Job verlieren, müssen sich in ihrem Heimatland um Arbeitslosengeld bemühen. Die Situation ist bekannt und sorgt regelmäßig für Diskussionen. Weniger bekannt sind die Konsequenzen des Arbeitsplatzverlustes auf die Krankenversicherung./ Léon Marx

Herr K. aus Metz staunt nicht schlecht, als er von der CNS („Caisse nationale de santé“) Post erhält. In dem Umschlag befindet sich nämlich nicht die erhoffte Abrechnung seiner medizinischen Leistungen im Rahmen der „tiers-payant“-Regelung, sondern ein Brief, in dem ihn die Kasse dahingehend informiert, dass er mit dem Verlust seines luxemburgischen Arbeitsplatzes auch den Anspruch auf luxemburgische Krankenkassenleistungen verloren hat.
Derlei Fälle gab es auch schon in der Vergangenheit. Mit der Wirtschaftskrise und dem damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen habe ihre Zahl aber deutlich zugenommen, erklärt Präsident Jean-Marie Feider.
Bei der Bearbeitung von Rückerstattungsanträgen stelle man bei der CNS in letzter Zeit immer öfter fest, dass die angegebene Identifikationsnummer des Patienten (Matrikelnummer) nicht mehr gültig sei.
Für die betroffenen Pendler eine unangenehme Situation. Dass sie bei der Kündigung ihres Arbeitsplatzes keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen der Adem haben, sondern sich in ihrem Ursprungsland um Arbeitslosenunterstützung bemühen müssen, ist den meisten mittlerweile bekannt, dass das gleiche Prinzip auch bei der Krankenversicherung gilt, ist dagegen weniger bekannt.
Die Rechtslage sei allerdings eindeutig, betont der Präsident der CNS. Pendler, die ihren Job und damit ihre Mitgliedschaft in der luxemburgischen Gesundheitskasse verlieren, müssen sich an ihre national zuständige Kasse, in diesem Fall an die französische „Caisse primaire“, wenden. Die Kostenübernahme erfolgt dann nach dem Tarif der nationalen Krankenkasse. Dieser Tarif ist meistens ungünstiger als der der luxemburgischen CNS.
Das könnte ein Grund sein, warum der eine oder andere Pendler auch nach dem Verlust des Jobs seine luxemburgische Versichertenkarte beim Arztbesuch oder in der Apotheke vorlegt, selbst wenn er über die gesetzliche Situation im Bild ist.
Diese Rechnung gehe allerdings nicht auf, betont Jean-Marie Feider. Beim Arzt gilt das Prinzip des „tiers payant“ sowieso nicht. Die Mediziner wollen Bares sehen, ihnen ist die Versicherungskarte oft ziemlich egal. Viele schreiben die Matrikelnummer gar nicht erst auf die Rechnung drauf.
Kompliziert wird die Situation beim Gang zum Apotheker. Der braucht die Versichertenkarte weil er laut Statuten der CNS den „tiers-payant“ anwenden muss. Ungültige Versichertenkarten fallen allerdings erst später auf, wenn er mit der CNS abrechnet.

Apotheken sollenvernetzt werden

„Wir lassen den Apotheker aber nicht auf den Kosten sitzen“, betont Feider. „Die CNS erstattet den normalen Kassenanteil an den ausgegebenen Medikamenten“. Sie fordert das Geld aber von dem Patienten zurück. „Mit mäßigem Erfolg“, wie Feider einräumt.
Die Ansprüche verfallen aber nicht. Spätestens wenn sie einen neuen Job in Luxemburg finden, werden solche Pendler zur Kasse gebeten. „Bei einer neuerlichen Mitgliedschaft in der CNS werden die Außenstände bei der ersten fälligen Abrechnung mit einbezogen.“
Bislang war das Phänomen eine Randerscheinung, Man habe in den letzten Jahren schon mal darüber nachgedacht, die Versichertenkarten jährlich zu erneuern, „ein Austausch sämtlicher Versichertenkosten wäre mit schätzungsweise einer Million Euro aber teurer geworden als die falsch abgerechneten Medikamente“, bemerkt Feider. Ganz abgesehen von den Unannehmlichkeiten für die große Masse der Versicherten.
Derzeit denkt man deshalb in eine andere Richtung. Ähnlich wie die Kränkenhäuser sollen auch die Apotheken einen direkten Internetzugang zur Datenbank der Gesundheitskasse bekommen, um so die Gültigkeit der Versichertenkarte in „Realtime“ überprüfen zu können.
Im Moment scheitert diese Lösung aber noch an den unterschiedlichen Informatiksystemen der rund 90 Apotheken. Sind die Informatikprobleme gelöst, sollen auch die medizinischen Labors direkten Zugang zur Datenbank der CNS erhalten. 

o Die Gesundheitskasse (CNS) zählte Ende 2008 463.000 Versicherte mit Wohnsitz in Luxemburg

o 203.000 Versicherte der CNS hatten Ende 2008 ihren Wohnsitz im Ausland

o Die Gesamtausgaben der CNS beliefen sich 2008 auf 2,1 Milliarden Euro, davon 151 Mio. für Medikamente außerhalb der Spitäler
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o Das Volumen der ohne gültigen Versicherungsschutz nach dem Prinzip des „tiers-payant“ abgerechneten Medikamente dürfte sich auf schätzungsweise eine Million belaufen