/ Biltgen: Residenzklausel auflockern
18.438 Personen haben zwischen 2009 und 2011 den Luxemburger Pass bekommen. Die meisten von ihnen, 11738, durch Naturalisierung oder durch die Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft. Dabei verschärfte das Gesetz von 2009 die Zulassungsbestimmungen zur Staatsbürgerschaft. Die Aufenthaltsdauer für Antragsteller wurde von fünf auf sieben Jahre angehoben, Luxemburgisch-Kenntnisse werden durch Tests geprüft, wenn die Antragsteller nicht in Luxemburg eingeschult waren, und schließlich müssen die Kandidaten einen Bürgerkunde-Kursus belegen.
Justizminister François Biltgen zieht eine postive Bilanz des Nationalitätsgesetzes. Trotzdem müsse es punktuell angepasst und überarbeitet werden, sagte er am Mittwoch.
Sieben Jahre Aufenthalt
Probleme hat das Justizministerium insbesondere bei der sogenannten Residenzklausel festgestellt, so der Bericht der Behörde. So konnten einzelne Antragsteller keine Bescheinigung über über einen unterbrochen sieben Jahre währenden Aufenthalt in Luxemburg vorlegen können. Das hänge unter anderem damit zusammen, dass sich die Personen nach einem Umzug nicht rechtzeitig am neuen Wohnungsort angemeldet hätten. Auch seien Personen ohne ihr Wissen aus dem Personenregister einer Kommune entfernt worden, obwohl sie weiterhin in Luxemburg wohnen.
Das Justizministerium zeige sich in dieser Frage flexibel, so der Bericht. Falls sich der Antragsteller in der Vergangenheit nichts zuschulden kommen ließ. Wenn eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Naturalisierung vorliege, würde man über einzelne zeitliche Lücken hinwegsehen.
Justizminister Biltgen warf denn auch die Frage nach einer größeren Flexibilisierung der 7-Jahres-Klausel auf. Die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer muss derzeit kontinuierlich sein. Ob man dabei nicht auch Unterbrechungen berücksichtigen müsse, so Biltgen. Dabei wies er auf jene Ausländer, die oftmals des Luxemburgischen mächtig sind und länger als sieben Jahre in Luxemburg gelebt haben, dann aber zurück in ihr Ursprungsland gingen, um nach ein paar Jahren zurück nach Luxemburg zu reisen. Sie könnten dann keine unterbrochenene Residenzdauer in den letzten sieben Jahren vor der Antragstellung auf den Luxemburger Pass aufweisen.
Neuerungen wünscht Biltgen sich auch in Sachen Sprachentest. Für ältere Antragsteller könne man auf die obligatorische Prüfung verzichten, meinte er. Eine Teilnahme am Bürgerkundekurs müsse jedoch obligatorisch bleiben.
Nur wenige Ablehnungen
Die meisten Antragsteller hätten die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Nur wenige Fälle mussten abgelehnt, betonte Biltgen. Die Ängste einzelner Abgordneter 2008, als das Gesetz im Parlament erörtert wurde, erwiesen sich als unbegründet.
Vor allem junge Menschen interessierten sich für die Luxemburger Staatsbürgerschaft, so die Erfahrungen aus den letzten vier Jahren. Das seien Menschen, die seit längerer Zeit schon in Luxemburg leben. Die anstehende Diskussion über die Gesetzesreform im Parlament sollte sachlich geführt werden, so Biltgens Wunsch. In dieser Frage setzt Biltgen ohnehin auf Transparenz. Der Bericht über vier Jahre Nationalitätengesetz wird online einsehbar sein.
- „Jahr des Umbruchs“ – Luxemburger Armee feiert Sankt Martin - 8. November 2017.
- Ein Altstadtfest wie kein Zweites - 15. Juli 2017.
- Zukunft des Polizeimuseums ungewiss - 5. Januar 2017.