Die Richter haben jedoch entschieden, dass der Umweltminister nicht zuständig für Fragen, den Fluglärm betreffen sei. Der Transportminister sei die einzig kompetente Stelle für solche Fragen. Er ist verantwortlich für den Respekt der gesetzlichen Bestimmungen.
Das Gericht hat das Dossier jetzt an den Ministerrat weitergereicht. Dieser soll die zulässigen Werte definieren. In der Zwischenzeit ist die bestehende commodo-incommodo-Zulassung immer noch gültig.
7. April 2009 - 17.55 Uhr
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können