Beschäftigte müssen weiterarbeiten

Beschäftigte müssen weiterarbeiten

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Vierzig Personen der OPE asbl wurde zum 1. Mai laut Sozialplan gekündigt. Geld ist jedoch keines vorhanden. Auch nicht für die, die noch arbeiten müssen.

52 Personen wollte OPE asbl im Rahmen des Sozialplanes entlassen. 12 Personen war bereits gekündigt worden. Den anderen 40 wurden die Schreiben nun zugestellt, mit Kündigungsdatum auf den 1. Mai, dem Tag der Arbeit. Den Betroffenen wurde gleichzeitig klar gemacht, dass Geld für die Abfindungen jedoch keines da sei.

OPE ist pleite. Das Beschäftigungsministerium hatte vergangene Woche alle Beziehungen zum OPE abgebrochen. Verhandelt werde nur noch mit den lokalen Beschäftigungsinitiativen CIG. Die schließen eine Konvention direkt mit dem Ministerium ab. Bisher war OPE Centre de ressource der Vermittler. Vom Sozialplan bei OPE sind denn auch die Mitarbeiter dieser Struktur betroffen.

Kein Geld

Den Mitarbeitern von OPE, denen bisher nicht gekündigt wurde, wurde nahegelegt, weiter zur Arbeit zu kommen. Obwohl vorerst kein Geld für den kommenden Lohn vorhanden ist. Das sei laut Gesetz nunmal so, wurde ihnen gesagt. Ein Fernbleiben von der Arbeit könne sich negativ auf mögliche spätere Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber auswirken.

Die Entwicklung bei OPE hat die Abgeordnete von „déi gréng“ Viviane Loschetter zu einer diesbezüglichen parlamentarischen Anfrage an Beschäftigungsminister Nicolas Schmit veranlasst. Darin spricht sie von einer „sofortigen Kündigung ohne legale und extralegale Entschädigungen“.

In einer Pressemitteilung hatte der Verwaltungsrat von OPE sein Befremden über das Vorgehen von Beschäftigungsminister Nicolas Schmit geäußert. Die Entscheidung jede Zusammenarbeit mit dem OPE abzubrechen, habe man aus den Medien erfahren. Bei der Zusammenkunft mit Schmit am vergangenen Donnerstag habe nichts auf den bevorstehenden Bruch gedeutet. Man behalte sich rechtliche Schritte gegen diese einseitige Entscheidung des Ministers vor, heißt es.