Prozess / Belval Plaza: Staatsanwalt fordert Bestätigung von erstem Urteil
Am Berufungsgericht Luxemburg wurde am Montag die Verhandlung des Berufungsverfahrens um den Multiplan-Skandal abgeschlossen. Dabei forderte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz.
Am Berufungsgericht Luxemburg wurde am Montag die Verhandlung des Berufungsverfahrens um Multiplan abgeschlossen. Dabei forderte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Sie sah auch das in Folge des ersten Verfahrens ausgesprochene Strafmaß für den Angeklagten als gerechtfertigt an. Demzufolge sollen laut Staatsanwältin die Strafe von fünf Jahren Gefängnis mit drei Jahren Haftaufschub sowie die Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro für den heute 68-Jährigen bestätigt werden. Was die 19 Millionen Euro angeht, die noch zu beschlagnahmen sind, könnte die richterliche Entscheidung von Januar 2019 dagegen revidiert werden.
Die Verteidigung hatte beantragt, die Rechtsmittel der Richter in erster Instanz als unzulässig zu verwerfen und damit den Weg freizumachen für einen Freispruch. Die Anklagevertreterin stellte sich jedoch demonstrativ hinter die Entscheidung der Richter in erster Instanz.
Im Ganzen ging es um 25 Millionen Euro, die der Manager von sieben Multiplan-Gesellschaften zwischen Januar 2007 und März 2010 zum Schaden der Gesellschaft „Belval Plaza“ veruntreut haben soll. Schwachstellen bei internen Kontrollen und die Strukturen bei Multiplan hätten die Machenschaften begünstigt. Der Mann soll das Geld, das für die Entwicklung der Projekte Belval Plaza I, Belval Plaza II und Belval Plaza Tower bestimmt war, für seine Zwecke abgezweigt haben.
Das Berufungsurteil wird am 11. November gesprochen werden.
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