Beim Tablet-Klau erwischt: Wiederholungstäter drohen drei Monate Haft

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Weil er im vergangenen Dezember beim Stehlen von drei iPads erwischt worden war, muss sich ein 23-jähriger Luxemburger vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert drei Monate Haft für den Wiederholungstäter.

Die unbeschwerte vorweihnachtliche Stimmung in den Kaufhäusern, gepaart mit den vielen Kunden, bieten ideale Bedingungen für Diebe. Im Idealfall können sie satte Beute machen und dann schnell und unerkannt in der Menschenmenge untertauchen.

Auch der Beschuldigte wollte vom Weihnachtsgeschäft profitieren. In einem günstigen Moment ließ der Mann zwei iPads sowie einen iPad Mini in einem Computerfachgeschäft mitgehen. Dann verließ er dieses, ohne zu bezahlen. Die Freude über die gestohlenen Objekte währte jedoch nur kurz. Noch bevor er das Kaufhaus auf Kirchberg verlassen konnte, wurde der Dieb von einem Ladendetektiv angesprochen. Dieser rief dann die Polizei, die den Beschuldigten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft festnahm. Die drei Tablets hatten zusammen einen Wert von 1.250 Euro.

Der Angeklagte sei ganz klar bei der Tat auf den Bildern der Überwachungskamera identifiziert worden, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie forderte drei Monate Haft sowie eine angemessene Geldstrafe für den Beschuldigten. Der Mann sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. 2017 war er bereits zu 13 Monaten Haft verurteilt worden.

In nächster Zukunft wird sich der 23-Jährige noch ein weiteres Mal vor Gericht verantworten müssen. Ihm wird in einem anderen Fall vorgeworfen, einen Mann unter Gewaltanwendung und mit Waffengewalt überfallen zu haben. Warum der Angeklagte immer wieder stehlen würde, wollte die Richterin wissen. „Ich bin drogenabhängig und habe die iPads gestohlen, um meine Sucht zu finanzieren“, antwortete der Beschuldigte. Vor dem Untersuchungsrichter hatte er noch ausgesagt, er habe die iPads gestohlen, um diese an Weihnachten zu verschenken.

Von dieser Version wollte der 23-Jährige vor Gericht jedoch nichts mehr wissen. Er müsse dem Untersuchungsrichter keine Rechenschaft ablegen – nur das, was er vor den Richtern aussagen würde, sei die Wahrheit, stellte der Mann gestern vor Gericht klar. Der Verteidiger forderte die Richter auf, die Dauer der Untersuchungshaft seines Mandanten bei der Festlegung des Strafmaßes mit zu berücksichtigen. Er bat die Richter, von einer Gefängnisstrafe abzusehen.
AH