BCEE gibt sich neue Regeln

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LUXEMBURG - Nur wenn die Sparkasse unmittelbar an einem Unternehmen beteiligt ist, darf sie im Verwaltungsrat der Firma vertreten sein. Das sehen neue Richtlinien vor. Ausnahmen sind möglich.

Die Staatsbank und –sparkasse BCEE hat sich die rezente Kritik um ihren Generaldirektor Jean-Claude Finck zu Herzen genommen. Der BCEE war im Herbst letzten Jahres vergeworfen worden, ihr Generaldirektor sei Mitglied des Verwaltungsrats eines Unternehmens, mit dem die Bank geschäftliche Kontakte unterhält. Konkret ging es dabei um eine Gesellschaft des Bauunternehmens Flavio Becca.

Wie das Radio 100.7 am Donnerstag meldete, haben der Verwaltungsrat der Bank zusammen mit dem Aufsichtskommissar der Bank und Direktor des Luxemburger Schatzamtes, Georges Heinrich, eine neue Regelung ausgearbeitet, die mögliche Interessenkonflikte verhindern soll. In den Verwaltungsrat eines Unternehmens darf ein BCEE-Mitarbeiter nur dann, wenn die Bank Anteile an der Gesellschaft hat. Ausnahmen bleiben jedoch weiterhin möglich. Aufsichtskommissar und BCEE-Verwaltungsrat müssen sich jedoch eindeutig dafür aussprechen.