/ Bausch: Welche Klage?

Die Information war von Staatsanwalt Jean-Paul Frising gekommen. Seiner Ansicht müsse wohl auch François Bausch vor Gericht. Der Grund: Bausch hatte an einer Pressekonferenz teilgenommen, bei der DP-Fraktionschef Claude Meisch im Rahmen der Affäre Liwingen umstrittene Aussagen gegen den damaligen Wirtschaftsminister Jeannot Krecké gemacht hatte. Meisch war von Krecké wegen Verleumdung angeklagt worden. Da Bausch der Pressekonferenz beiwohnte, muss er wohl auch die umstrittenen Aussagen geteilt haben, mutmasst der Staatsanwalt.
Ihm liegen keinerlei Informationen vor, wonach gegen ihn geklagt werde, so Bausch am Mittwoch in einem Brief an den Staatsanwalt. Laut Strafgesetzbuch könne man wegen Verleumdung lediglich belangt werden, wenn die angeblich beleidigte Person Klage erhoben habe. In einem Rechtsstaat hätte er als Betroffener als erster über derlei rechtliche Schritte gegen seine Person informiert werden müssen, so Bausch. Er bitte nun um Zustellung der Gerichtsvorladung.
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