/ Bankangestellte veruntreute 16 Millionen Euro
LUXEMBURG – Bei dieser besser als Schneeballsystem bekannten Masche, die auch Bernard Madoff im großen Stil betrieb, verschwanden immerhin mehr als 16 Millionen Euro, von denen lediglich die Hälfte in irgendeiner Form wieder auftauchte, davon 200.000 als Bargeld und 480.000 Euro auf verschiedenen Konten der Angeklagten.
Und das alles brachte eine Frau im Alleingang fertig, ohne dass es einem ihrer 90 „Kunden“ (!) oder einem Mitglied des Finanzinstituts aufgefallen wäre. Die im Dezember 1946 geborene Régine L. arbeitete zwar seit ihrem 18. Lebensjahr in dieser Bank, hatte aber, obwohl sie seit 1984 den Titel eines „fondé de pouvoir“ trug, nie eine Position inne, in der sie in direktem Kontakt mit den Kunden stand.
Und trotzdem stellten ihr die Kollegen, obwohl sie längst in der Niederlassung in Gasperich arbeitete, noch 2002 im Hauptsitz an der Escher Straße über die Mittagsstunde Sprechzimmer zur Verfügung, in denen sie ihre Kunden empfangen konnte.
Dieser rätselhafte Umstand wurde bei der gestrigen Sitzung damit erklärt, dass Régine L. als „Dinosaurier“ angesehen wurde in der Bank, die in all den Jahren mehrere Male – nicht nur – das Logo änderte.
Angefangen hatte alles im Jahre 1979, als sie eine Bekannte um 40.000 französische Francs zu einem Zinssatz von 9,25 Prozent erleichterte. Schnell stiegen die Zinsen auf 17, dann auf 18 Prozent. Im Durchschnitt gewährte die Hobby-Bankerin in den 25 Jahren ihrer parallelen Tätigkeit, bei denen ihr nicht weniger als 1.080 Fälschungen vorgeworfen werden, Zinsen zwischen 9 und 15 Prozent.
Schuldfähig?
Sie benutzte bei ihren Transaktionen der Bank entwendete Dokumente und Stempel von Kollegen, die längst in Rente waren. Bei ihr wurde aber auch eine Liste mit allen berechtigten Unterschriften der Bank gefunden, welche die Angeklagte als Vorlage zur Fälschung nutzte.
Besonders ausgeklügelt und unverfroren aber war das System der Geldübergabe, bei der die Angeklagte mit dem übergebenen Bargeld in die Kasse der Bank ging, von der sie sich von einem Konto auf das andere die identische Summe überweisen ließ, um ihrem Kunden eine glaubwürdige Quittung geben zu können.
Und wenn eines der mit Pseudonym geführten Scheinkonten nicht ausreichend gedeckt war, griff sie auch schon mal in die eigen Tasche, um den Betrag mit einem Teil des von ihrem Kunden einkassierten Bargeldes zu begleichen.
Und spätestens hier stellt sich die Frage, ob, bei mehr als 90 Kunden und weit mehr Transaktionen, die Kollegen nicht vielleicht etwas naiv waren, um es gelinde auszudrücken.
Wie dem auch sei, jedenfalls verzichtete die doppelt geschädigte Bank, die sich auf journalistische Anfrage auch jede Stellungnahme bis zum Ende des Prozesses verweigerte, bisher auf eine zivile Nebenklage.
Doch vielleicht möchte man auch abwarten, welche Anzahl an Opfer, von denen man sich sicher schon mit einigen außergerichtlich einigen konnte, sich während des Prozesses noch zu Wort melden werden. Ein Prozess, der auf die restlichen drei Tage dieser Woche angesetzt ist und bei dem gestern auch die Psychiater zu Wort kamen, um zu der Geistesverfassung der Angeklagten fachmännisch das Wort zu ergreifen.
Während beide sich auf einen neurotischen Hintergrund einigten, ist die Angeklagte für Dr. R. völlig schuldfähig, während sie für den von der Verteidigung bestimmten Psychiater, Dr. H., laut dem rezenten Artikel 71.1 nur vermindert schuldfähig ist.
Für den einen habe sie sich kurz vor ihrer Pensionierung selbst gestellt, um nicht die Kontrolle über ihr System zu verlieren, für den anderen haben Schuldgefühle sie zu diesem Schritt geführt.
Jedenfalls habe sich die Angeklagte seit ihrem Geständnis mehr um ihr eigenes Los als um das ihrer geschädigten Kunden gesorgt, so eine Präsidentin, die ihr Dossier zu kennen scheint.
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