/ Ausschuss muss neu gewählt werden
Die Neuwahl zum Betriebsausschuss findet am 3. August statt. Den Termin hat die Gewerbeinspektion festgelegt. Die staatliche Behörde hatte den Wahlablauf am November 2008 bei der Cargolux kontestiert. Aufgabe der Gewerbeinspektion ist es unter anderem, auf die Einhaltung des Arbeitsrechts zu wahren und dazu gehört auch, die Rechtmäßigkeit der Prozeduren bei den Ausschusswahlen im Auge zu behalten.
Bei Cargolux war gegen die Bestimmungen verstoßen worden. So bestand das Wahlbüro nicht wie vorgesehen aus drei sondern aus gleich fünf Personen. Eine Person wachte beim Eingang zum Wahlbüro, eine zweite nahm sogar an der Stimmauszählung teil. Vor allem bei der Stimmauszählung ist lediglich die Präsenz des dreiköpfigen Wahlbüros zugelassen.
Ein weiterer formeller Fehler wurde
bei der Einladung der Wähler festgestellt. Die war nicht als eingeschriebener Brief verschickt worden, sondern über den normalen Postweg.
Angesichts dieser Mängel hatte die Gewerbeinspektion die Wahl von 2008 annulliert. Dagegen hatten der LCGB und die Pilotenvereinigung ALPL beim Verwaltungsgericht Einspruch eingelegt. Das Gericht bestätigte den Entscheid der Gewerbeinspektion in erster Instanz. Nun kam auch das Berufungsgericht zur selben Schlussfolgerung.
- CDMH-Affäre: Gemeinderat will Untersuchungs-Ergebnisse abwarten - 23. März 2024.
- Reminder-Brief an Gloden: Gemeinderat fordert erneut Aufklärung über Polizeiabzug - 23. März 2024.
- Abgeordnete beschließen Budget von 362 Millionen Euro für Europaschule in Junglinster und Lyzeum in Bonneweg - 20. März 2024.