/ Aus Heinrich wird wieder Henri

17.124 Personen, deren Vorname bis 1945 germanisiert wurde, wurden mit dem deutschen Vornamen auf dem Geburtsschein vermerkt. Das war bislang kein Problem, da die meisten sich in offiziellen Dokumenten mit der französischen Übersetzung des Vornamens eintragen ließen.
Mit dem Gesetz vom 19. Juni 2013 über das nationale Personenregister wurde das anders. Maßgebend für alle offiziellen Dokumente wie Ausweis, Pass und Führerschein sind seitdem die Vornamen, wie sie auf der Geburtsurkunde stehen. Zur größten Überraschung jener, die in der Zwischenzeit neue Dokumente bekamen.
Am Dienstag erklärten Innenminister Dan Kersch und Justizminister Félix Braz, wie die Betroffenen ihren französischen Vornamen zurückbekommen können. Sie würden vom Ministerium angeschrieben und es reiche, den Vordruck zurückzuschicken, mit einer Kopie des Ausweises. Damit aus Johann wieder Jean wird.