/ Aus Hass auf die LAR, Funk gestört
In einem ersten Verfahren war der 50-Jährige im Juni 2008 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, weil er den Funk im deutsch-luxemburgischen Grenzraum mit Pieptönen beeinträchtigt – und den Einsatz der Luxembourg Air Rescue behindert hatte. Motiv für den 50-Jährigen soll Hass auf seinen früheren Arbeitgeber, die Luxembourg Air Rescue gewesen sein, die ihn 1998 gefeuert hatte.
In vier von fünf Fällen hatte das Störmanöver keine Folgen für Patienten. Bei einem Patienten aber wurde die Behandlung verzögert, dass dieser länger Schmerzen ertragen musste. Gegen das Urteil vom Amtsgericht Trier haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der 50-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten und die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Prozesstermine sind bis Ende November angesetzt.
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