Auch PC-Kommunikation abgelauscht

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Das Ablauschen von Computer-Kommunikation in der Vergangenheit war rechtens. Das sagt Premierminister Xavier Bettel.

Wurden in der Vergangenheit sogenannte Staatstrojaner eingesetzt, Miniprogramme um Daten auf fremden Rechner zu lesen bzw. abzufangen? Radio 100,7 hatte vor kurzem vom Einsatz von digitalen Eindringlingen durch den Geheimdienst SREL berichtet, obwohl die Gesetzeslage zu jenem Zeitpunkt noch unklar war.

Premierminister Xaver Bettel (DP), verantwortlich auch für den Geheimdienst, bestätigt, dass der Dienst die Kommunikation via Computer überwacht habe. Der Einsatz dieser Technik sei entsprechend der damals gültigen Gesetzeslage erfolgt. Die sah die Zustimmung von drei Magistraten für derlei Operation vor. Diese Zustimmung der Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, des Bezirksgerichts Luxemburgs und des Verwaltungsgerichtshofs diente dem damaligen Staatsminister als Grundlage für seine Entscheidung, so Bettel in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von Gast Gibéryen (ADR). Die Überwachung erfolgte aus der Ferne.

Dem Regierungschef zufolge sehe das SREL-Gesetz vom 15. Juni 2004 vor, dass der parlamentarische Kontrollausschuss alle sechs Monate über die Kommunikations-Überwachungsmaßnahmen informiert wird.

Auch in der Vergangenheit begrenzte das Gesetz Überwachungsmöglichkeiten nicht ausschließlich auf Post und Telekommunikation, betont Bettel. Eine Überwachung aller Kommunikationsformen war möglich. Erlaubt war jedoch bloß das Abfangen der Kommunikationsinhalte. Ein Eindringen in Datenbanken auf einem Rechner oder einer Kamera war hingegen bisher verboten. Das sieht der neue Gesetzestext nunmehr vor. Der Einsatz von Staatstrojanern wird demnach in Zukunft gesetzlich erlaubt.