/ Ärzte weisen jede Schuld von sich

Das Kind war kurz nach seinem Transfer in die Brüsseler Uni-Klinik „Saint-Luc“ an einem damals schon diskutierten, aber nur spärlich dokumentierten Propofol-Infusionssyndrom gestorben, nachdem es in Luxemburg während vier Tagen mit dem Medikament Diprivan, das die Moleküle Propofol vehikuliert, sediert worden war.
Es war am Mittwoch Me Assa, der die Interessen des Notarztes Luc M. mit einer voluminösen Plädoyernotiz vertrat.
Kommunikation
Nachdem er die Karriere seines Klienten, der im Jahre 1998 seinen Dienst als lohnabhängiger Arzt im CHL angetreten hat, ausgiebig als brillant kommentiert hatte, trat er anhand von komplizierten Studien den Beweis an, dass das Propofol-Syndrom eine extrem rare Nebenwirkung darstellt und schon bei den ersten Anzeichen nicht mehr umkehrbar sei. Der Anwalt sprach dann auch die Kommunikation in dieser Affäre an.
So war die vor dem Zwischenfall mit der kleinen Stephanie, deren Familie als Nebenkläger immerhin 285.000 Euro an Schadenersatz fordert, verbesserte Notiz des Diprivan in den Papierkorb gewandert.
Me Assa wies auch darauf hin, dass er in einem Krankenhaus auf eine Notiz vom September 2009 stieß, obwohl diese im September 2011 von der „Santé“ mit neuen Erkenntnissen ergänzt wurde.
Informationspflicht bei Gesundheitsbehörde
Die Informationspflicht über die Nebenwirkungen von Diprivan bei Jugendlichen unter 16 Jahren lag seit dem Jahr 2001 in den Händen der Gesundheitsbehörden, wie Me Assa anhand von Studien und anderen wissenschaftlichen Publikationen vor allem aus dem angelsächsischen Sprachbereich zu beweisen suchte.
Er könne nicht verstehen, warum die Luxemburger Behörden nicht wie gewöhnlich ihre belgischen Kollegen imitierten, bei denen schon 2001 eine sogenannte „Doctor Letter“ zu dieser Problematik zwischen Hersteller, Ärzten und Krankenhäusern zirkulierte.
Der Prozess wird am Donnerstag (15.03.12) mit weiteren Plädoyers fortgesetzt.
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