Affäre Lucas: Verstrickung fataler Fehler führte zum Drama

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Der Prozess um den Todesfall des kleinen Lucas wird fortgesetzt. Dem Gesuch des Anwalts eines Angeklagten, den Prozess wegen Prozedurmängel zu vertagen, wurde nicht stattgegeben.

Der Prozess gegen die fünf mutmaßlichen Verantwortlichen für den Tod des kleinen Lucas wurde am Mittwoch fortgeführt, obwohl einer der Verteidiger angekündigt hatte, das Menschenrechtstribunal in Straßburg anzurufen. Das Gericht verwarf also das Gesuch von Me Frank Rollinger, seinen Klienten, den Erzieher Paul Z., vom laufenden Prozess auszukoppeln.

Rollinger hatte am Montag die Einstellung des Prozesses gefordert.  Seiner Ansicht nach sei Artikel 6 der Menschenrechtskonvention nicht gewahrt worden, der jedem Angeklagten einen fairen Prozess garantiere. Der Antwalt hatte sich über wenig Vorbereitungszeit und Nicht-Einsicht in die Akten beklagt.

Worum geht es in diesem Prozess?  Ungefähr einen Monat nach Eröffnung der „Maison de Relais“ in Steinsel war der kleine Lucas von einem Schrank tödlich verletzt worden, hinter dem seine Kameraden sich austobten.

Schrank nicht als  Raumteiler geeignet

Dieser Schrank, der noch vor der Eröffnung des Kinderhortes zwar unbefestigt, doch gegen einer Wand stand, war mit dem Anbringen eines Turngerüstes an der Wand und dem Verlegen von einer 40 Zentimeter dicken Matratze auf dem Boden als Raumteiler mitten in das Zimmer gestellt worden, obwohl er für diesen Zweck  keineswegs geeignet war, wie der Konstrukteur am Mittwoch  vor Gericht bestätigte.

Laut Zeugenaussagen war dieser Umbau auf Wunsch der Erzieher geschehen, doch von den beiden mitangeklagten Gemeindebeamten ausgeführt worden. Dies zu einem Zeitpunkt, als K., der Chef des technischen Gemeindedienstes, im Urlaub weilte. Ihm wurde denn auch von Me Gaston Vogel, der die Direktionsbeauftragte Emilie K. verteidigt,  vorgeworfen, warum er sich nach Dienstantritt nicht vom technischen Zustand der „Maison Relais“ überzeugt habe.

Überforderte Erzieher?

Auch stellt sich die Frage, warum dieses Turngerät nicht über den technischen Dienst der Gemeinde bestellt wurde. Jedenfalls wusste scheinbar auch der Schöffenrat nichts von diesem kleinen Umbau, der kurz vor der Eröffnung am 1. September 2006 stattfand.

Was nun den eigentlichen Unfall anbelangt, so hatte der Erzieher Jérôme J. die Aufsichtspflicht über die hinter dem Schrank spielenden Kinder, musste aber auch die Eltern empfangen, weil sein Kollege Paul Z. anderen Kinder mit einer Praktikantin in einem weiteren Raum Nachhilfestunden gab.

Schädelbasisfraktur

Zu diesem Zweck hatte er sich einige Minuten aus dem Raum begeben, in denen das tragische Geschehen seinen Lauf nahm. Als er mit dem Vater eines anderen Kindes zurückkam, der am Mittwoch auch als Zeuge gehört wurde, war es schon zu spät. Wie eine von Emilie K. herbei gerufene Ärztin und der etwas später eingetroffene Samu-Arzt  vor Gericht aussagten, war der kleine Lucas einem Hirntrauma mit Schädelbasisfraktur erlegen.

Der  Prozesstag am Donnerstag wird ganz im Zeichen der Befragung des Steinseler Bürgermeisters Jean-Pierre Klein stehen, den Maître Gaston Vogel als Zeuge vor den Kadi zitiert hat.

c.k.