Affäre Luca: Verschiedene Schuldzuweisungen

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Der Prozesstag im Fall des kleinen Luca am Donnerstag stand ganz im Zeichen der Plädoyers der Verteidiger, die unisono den Freispruch für ihre Mandanten forderten.

Der sechsjährige Luca war 2006  in der Steinseler „Maison Relais“ durch einen umfallenden Schrank zu Tode gekommen.

Einzig die Anwältin des Erziehers Jérôme J. sprach von dem dramatischen Kontext, in dem der Unfall stattfand, und ging auch auf die Verantwortung der Gemeinde und des Familienministeriums ein, von denen kein Vertreter auf der Anklagebank habe Platz nehmen müssen. Sie verwies auf den Umstand, dass keine offizielle Eröffnung stattfand und noch weniger eine offizielle Kontrolle der Räumlichkeiten.

Im Polizeibericht gehe die Rede von einem Versäumnis, ohne das es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zum Unfall gekommen ware. Auch ging die Rede von Verantwortungslosigkeit und Inkompetenz, alles Begriffe, welche die Staatsanwaltschaft hätte stutzig machen müssen, was die Zitationen vor Gericht anbelangt.

Die Anwältin sprach sich denn auch gegen eine exemplarische Strafe für die Untergebenen aus und erinnerte an das im Februar ergangene Urteil in der Affäre um den Tod eines Kindes in einer belgischen Ferienkolonie, bei dem das Urteil auf fünf Jahre ausgesetzt wurde, ohne dass damit die Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen davon betroffen wären.

Ungleiche Kräfte

Der Verteidiger des Erziehers Paul Z. erinnerte an seinen Gang zum Menschenrechtstribunal nach Strassburg wegen unnötiger Verschleppung der Prozedur durch die Staatsanwaltschaft und die Ungleichheit der Kräfte, die darin bestand, dass die Staatsanwaltschaft neun Monate braucht, um den Strafantrag zu formulieren, den Verteidigern aber nur acht Tage einräumte, um dieses voluminöse Dossier einzusehen.

Auch wenn er keinem der Mitangeklagten den Prozess machen wollte, meinte der Verteidiger des Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde, dass sein Jean- Marie W. am wenigsten Schuld treffe, da er überhaupt nicht wusste, dass im betroffenen Raum ein Spielzimmer eingerichtet worden war, und das laut seiner Lesung der Berichte in der zweiten Woche September, als sein Klient mit der Rentrée in der ganzen Gemeinde alle Hände voll zu tun hatte.

Wegen formaljuristischen Plänkeleien zwischen dem Anwalt und der Nebenklägerin um die Höhe des Schadenersatz, kam es am Donnerstag nicht mehr zum Vortrag des Strafantrags. Der Vortrag wurde auf den kommenden Montagmorgen verlegt.

ck