Die mit einem Cutter verübte Tat des damals 18-Jährigen ereignete sich am 21 August 2010 in der Düdelinger Wohnung der Opfer, zu dem sich der Angeklagte gegen den Willen des Hausherrn Eintritt verschafft hatte, ein qualifizierter Hausfriedensbruch kam also auch hinzu.
Verletzt wurde auch die Mutter der beiden, Antoinette T., was zusätzlich den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllte. Als Motif wurde Eifersucht angegeben und der Hinweis, Mike M. habe den Beschuldigten bei einer gemeinsamen Freundin angeschwärzt.
Alles in allem riskierte der Angeklagte also bis 30 Jahre Haft. Er wurde am Dienstag wegen versuchtem Todschlags und Körperverletzung aber nur zu 13 Jahren Haft verurteilt, von denen deren 5 auf Bewährung ausgesetzt wurden. Um die Zivilklage zu chiffrieren, wurde ein Experte bestellt.
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