/ 4.600 Hektar sind bislang Agrarfläche
Umweltministerin Carole Dieschbourg informierte nun, dass im Anschluss an die öffentliche Vorstellung des Biotopkatasters die Landwirte individuell informiert wurden.
Es sei in der Tat so, dass sich von den insgesamt 5.700 Hektar der definierten Fläche 4.600 Hektar in landwirtschaftlicher Nutzung befinden und die Landwirte somit die Hauptbetroffenen des Katasters sind.
Regionale Versammlungen
Noch vor der Sommerpause seien die Landwirte im Juli einzeln informiert worden. Die Umweltabteilung des Nachhaltigkeitsministeriums werde im September regionale Informationsversammlungen abhalten, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen oder Kritiken vorzubringen; bis zum 1. Oktober können die Betroffenen sich dann schriftlich bei der Umweltverwaltung beschweren.
Wissenschaftlich fundierte Reklamationen würden anschließend vor Ort überprüft. Das Kataster schaffe keine neuen juristischen Situationen (etwa „Servituden“), so Dieschbourg weiter, es sei deshalb auch nicht möglich, Einsprüche gegen die Entscheidungen einzureichen.
Besonderer Schutz
Die Einschreibung von Flächen in das Biotopkataster habe demnach einen rein indikativen Charakter. Allerdings würden die Flächen einem besonderen Schutz unterliegen; der Respekt der Biotope sei nicht fakultativ.
Die Landwirte haben die Verpflichtung, besagte Flächen zu schützen; ihre Zerstörung oder Beschädigung stelle einen Gesetzesverstoß dar, der verfolgt werde. Der Staat, so die Ministerin, stelle finanzielle Hilfen für diese Flächen zur Verfügung und ein spezieller Leitfaden gebe den Landwirten nützliche Informationen zur Bewirtschaftung der semi-natürlichen Biotope.
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