33-Jähriger zu Tode geprügelt

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Vor dem Appellationshof wurde gestern der Prozess gegen einen 38-Jährigen neu aufgerollt, dem vorgeworfen wird, einen damals 33-Jährigen am 4. August 2007 nahe dem hauptstädtischen Bahnhof zu Tode geprügelt und ihm nachträglich noch einen Messerstich in die Brust versetzt zu haben. François Besch

Vor dem Appellationshof wurde gestern der Prozess gegen einen 38-Jährigen neu aufgerollt, dem vorgeworfen wird, einen damals 33-Jährigen am 4. August 2007 nahe dem hauptstädtischen Bahnhof zu Tode geprügelt und ihm nachträglich noch einen Messerstich in die Brust versetzt zu haben.
François Besch

LUXEMBURG – Rolff G. war im Herbst vergangenen Jahres in erster Instanz der Prozess vor der Kriminalkammer gemacht worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten damals Mord vorgeworfen und eine 20-jährige Haftstrafe gefordert. Die Kriminalkammer jedoch behielt lediglich Körperverletzung mit Todesfolge zurück und verurteilte Rolff G. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren, davon zwei auf Bewährung mit der Auflage, dass der Mann eine Alkoholentziehungskur durchführe und sich in psychiatrische Behandlung begebe.
Der Staatsanwaltschaft missfiel dieses Urteil und so machte sie von ihrem Recht auf eine Wiederaufnahme des Falles in zweiter Instanz vor dem Appellationshof Gebrauch. Gestern fand die Sitzung statt.

Gutmütigkeit schamlosausgenutzt

Rolff G. gab vor dem Gerichtspräsidium zu, dass er den 33 Jahre alten Mann geschlagen habe. Er konnte sich allerdings nur daran erinnern, ihm ein, zwei Faustschläge ins Gesicht gegeben zu haben. An den Messerstich schien er sich ebenso wenig zu erinnern wie an die Tatsache, dass er den am Boden liegenden Mann noch mit Füßen ins Gesicht getreten hatte. Das hatte allerdings ein Zeuge beobachtet.
Doch wie kam es überhaupt zu dem Geschehen? Rolff G. und seine inzwischen verstorbene Freundin lebten selbst am Existenzminimum, doch sie halfen dennoch denen, denen es noch schlechter ging. So auch dem späteren Opfer, das sie während mehrerer Tage beherbergten. Als Rolff G. dem drogenabhängigen Mann mitteilt, dass er nicht mehr bleiben könne, fragt dieser, ob er noch eine letzte Nacht bei ihm schlafen könne. Rolff G. und seine Freundin bejahten. Doch der 33-Jährige nutzte die Gastfreundschaft schamlos aus, stahl Bargeld und Schmuck des Paares sowie dessen Auto. Mit diesem baute er in Belgien einen Unfall, wurde kurzfristig hospitalisiert, doch er verließ die Klinik noch in derselben Nacht Richtung Hauptbahnhof. Rolff G. bemerkte die Diebstähle erst, als er am Morgen von der Polizei telefonisch wegen des Unfalls kontaktiert wurde.
Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, er sei dann mit dem Bus zum Bahnhof gefahren, weil er den Dieb dort vermutete. Er habe ihn da auch angetroffen und ihn festgehalten. Rolff G. betont, er habe den Mann zur Polizei bringen wollen, doch habe sich dieser losgerissen und die Flucht ergriffen. Schnell hatte Rolff G. den Drogenabhängigen eingeholt und es kam zu den Schlägen, die tödlich verlaufen sollten. Der zwei Zentimeter tiefe Messerstich in die Brust, der erst nach den Schlägen zugefügt wurde, verletzte keine lebenswichtigen Organe.

„Er wollte den Mannnicht töten!“

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Rolff G. sein Opfer umbringen wollte. Weshalb hätte er sonst, nachdem der Mann bereits bewusstlos am Boden lag, noch mit dem Messer auf ihn eingestochen? Auch habe der Angeklagte, der nach der Tat flüchtete und wenig später in einer Gaststätte angetroffen wurde, bei seiner Verhaftung mehrfach gesagt, er hoffe, dass der Mann sterben werde.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft weist auch darauf hin, dass Rolff G. bereits wegen ähnlicher Vergehen vorbestraft ist. Allerdings könne man nicht davon ausgehen, dass er mit Vorbedacht gehandelt habe. Es handele sich, so die Staatsanwaltschaft, wohl eher um eine im Affekt begangene Tat. Schließlich fordert sie eine Haftstrafe von 15 Jahren, wobei sie sich einer Bewährungsfrist nicht verschließt.
Me Philippe Penning, Verteidiger des Angeklagten, möchte das milde Urteil aus erster Instanz bestätigt sehen. Sein Mandant habe nicht die Absicht gehabt, den Mann zu töten, ansonsten er wohl sofort zum Messer gegriffen und auch mehr als nur einmal zugestochen hätte.
Es sei auch nicht so, dass Rolff G. das Messer eigens eingesteckt hatte, um nach dem späteren Opfer zu suchen. Er habe, seit er einmal überfallen wurde, immer ein Messer bei sich getragen. Der Angeklagte hätte dem Mann, der ihn bestohlen hatte, lediglich eine Lektion verpassen wollen.

URTEIL am 16. Februar