13 statt 11 Ziffern für jeden Bürger

13 statt 11 Ziffern für jeden Bürger

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Die Personen-Identifikation in Luxemburg schlägt neue Wege ein: Neuer Personalausweis mit Chip, neue 13-stellige "Matricule" und zwei neue Datenregister zur Erfassung der Identität.

Wie Innenminister Jean-Marie Halsdorf bereits im März angekündigt hatte, wird im Laufe von 2014 ein neuer Personalausweis im Kreditkartenformat ausgegeben. Neben dem kleineren Format enthält dieses Dokument auch einen elektronischen Chip, auf dem zusätzliche Daten über den Bürger digital gespeichert werden. Dies geht aus dem neuen Gesetzestext 6330 zur Identifizierung der Personen hervor. Das Projekt stand am Mittwoch auf der Tagesordnung der Abgeordneten.

Die Ausstellung des Ausweises bleibt nach wie vor Aufgabe des Staates, die Anfertigung unterliegt den Gemeinden. Neu ist, dass nun auch Luxemburger, die im Ausland leben und im nationalen Register eingeschrieben sind, in der jeweiligen Botschaft oder beim „Centre de technologies de l’information de l’Etat“ einen Luxemburger Ausweis anfragen können.

Die Fotos werden, wie bereits beim biometrischen Pass, vom Personal des Bürgeramtes der jeweiligen Gemeinde erstellt. Wer Wert darauf legt, kann sich auch von einem professionellen Fotographen ablichten lassen. Doch müssen sie die Fotos in diesem Fall beim „Centre de technologies de l’information de l’Etat“ anhand eines Scanners registrieren lassen.

Elektronischer Chip

Der neue Personalausweis besteht sowohl aus abgedruckten Informationen, die mit dem bloßen Auge erkennbar sind, als auch aus digitalen Elementen: Daten zum Namen, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht, Ausgabeort der Karte, Gültigkeitsdauer sowie die Unterschrift des Bürgers. Nur elektronisch erfasst werden unter anderem Daten über den Wohnsitz. Auf Anfrage kann der Bürger zusätzlich seine digitale Unterschrift hinterlegen („certificats d’authentification et de signature“ „clés privées relatives aux certificats“).

Elektronisch eingelesen darf der Ausweis nur auf Anfrage beim zuständigen Minister. Ab dem Alter von 15 Jahren muss jeder Bürger einen Ausweis besitzen. Dieser ist 10 Jahre gültig. Auf Anfrage können aber auch Unter-15-Jährige einen solchen beantragen. Für 4- bis 15-jährige Bürger hat der Ausweis nur eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Für Unter-4-Jährige gilt das Dokument bloß zwei Jahre.

13 statt 11 Ziffern

Änderungen gibt es ebenfalls bei der individuellen Identifikationsnummer der Bürger, sogenannte Matrikel. Diese soll in Zukunft nicht mehr aus 11, sondern aus 13 Ziffern bestehen. Die Matrikel wird auch weiterhin aus einer Zusammensetzung von Geburtsdatum und weiteren Ziffern bestehen.

Grund für die Neuerung ist die Auslastung mancher Identifikationsnummern. Einem bestimmten Geburtsdatum können nur 999 Personen zuerkannt werden. Doch durch den ständigen Bevölkerungszuwachs stößt dieses System an seine Grenzen. Statt 11 werden nun 13 Ziffern ausgegeben.

Neue Datenregister

Einen weitere Neuerung im Zusammenhang mit der Personenidentifizierung ist die Gründung zwei neuer Datenregister für natürliche Personen: Gemeinde- und Landesregister. Die Gemeinderegister ersetzen die bisherigen Bürgerregister – nicht zu verwechseln mit den Personenstandsregistern (Etat civil). Die Nationalregister wiederrum ersetzen die bisherigen Personenverzeichnisse (Répertoire général des personnes). Vorteil ist, dass diese beiden neuen Register miteinander interagieren können. Setzt ein Beamter zuvor überprüfte Daten in das Nationalregister, kann beispielsweise der Gemeindebeamte im Kommunalregister diese Information einsehen und davon ausgehen, dass sie überprüft ist. Diese wechselseitige Daten-Kommunikation soll eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates nach sich ziehen.

Verwaltungen können aufgrund der Matrikel auf die neuen Nationalregister zugreifen. Der Datenzugriff soll somit schneller und die Daten sollen verlässlicher sein. So müssen Bürger nicht für jede Anfrage Belege vorweisen. Im Sinne des Datenschutzes haben dennoch nicht alle Verwaltungen auf jegliche Daten Zugriff.

Vereinfacht wird der Wohnsitzwechsel. In Zukunft bedarf es der Abmeldung bei der alten Gemeinden nicht mehr. Es reicht, wenn der Bürger sich bei der neuen Gemeinde anmeldet.