Luxemburg lockert „Blue Card“

Luxemburg lockert „Blue Card“

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Luxemburg lockert die Bedingungen zur Erhaltung der Europäischen „Blue Card“. Dies gilt aber nur für bestimmte Berufskategorien aus der ICT-Branche.

In Europa ist die Arbeitslosigkeit auf einem hohen Niveau. Auch in Luxemburg ist die Arbeitslosenquote in den vergangenen Jahren angestiegen. Dennoch fehlt es in vielen Bereichen, wie etwa in der ICT-Branche, an hochqualifizierten Arbeitskräften. Diese werden außerhalb Europas rekrutiert, um den Bedarf hier zu decken. Dies ist aber nur anhand einer Sondergenehmigung für hochqualifizierte Arbeitnehmer möglich, der so genannten „European Blue Card“. Es handelt sich dabei um eine vereinfachte befristete Arbeitsgenehmigung, die nur von hochqualifizierten Fachkräften und Akademikern aus Drittstaaten beantragt werden kann.

Lockerung gilt für folgende Berufe:

– Mathematiker, Versicherungsmathematiker und Statistiker
– Systemanalytiker
– Softwareentwickler
– Web- und Multimediaentwickler
– Anwendungsprogrammierer
– Entwickler und Analytiker von Software und Anwendungen
– Datenbankentwickler und -administratoren
– Systemadministratoren
– Akademische und vergleichbare Fachkräfte für Computernetzwerke
– Akademische und vergleichbare Fachkräfte für Datenbanken und Netzwerke

Wer eine Europäische „Blue Card“ für Luxemburg erlangen will, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten müssen einen Mindestverdienst von 71.946 Euro pro Jahr nachweisen können.

Da in einigen Berufskategorien ein Mangel an Arbeitskräften vorliegt, hat das Ministerium für zehn Berufe (siehe Infobox) den geforderten Mindestverdienst herabgesetzt, so Paul Zenners vom Wirtschaftsministerium am Montag gegenüber Tageblatt.lu. Wer einen Antrag auf die „Blue Card“ stellt und über eine Qualifikation aus einer dieser Berufsparten verfügt, braucht nur noch einen Verdienst von mindestens 57.556,80 Euro nachzuweisen.

781 „Blue Cards“

Zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 30. Mai 2015 wurden 781 Europäische „Blue Cards“ in Luxemburg genehmigt, so Zenners. 8,5 Prozent davon betrafen jene zehn Berufe, bei denen das geforderte Medianeinkommen heruntergesetzt wurde. Erfasst wurden nur Erstanfragen, keine Verlängerungen.

Mit der Lockerung sollen zahlreiche offene Stellen in den ICT-Bereichen in Luxemburg besetzt werden. Aus diesem Grund setzte die Regierung den Mindestverdienst zur Erhaltung der Europäischen „Blue Card“ herab. Dies soll Unternehmen dazu anspornen, mehr Arbeitnehmer aus Drittstaaten einzustellen.

Luxemburg auf Platz 3

In Luxemburg wurden die Bedingungen zur Vergabe der „Blue Card“ am 8. Dezember 2011 gesetzlich verankert. Im Jahre 2012 lag Luxemburg mit insgeamt 183 genehmigten Anträgen europaweit auf Platz 3 hinter Deutschland (2.584 Anträge) und Spanien (461 Anträge). Die Europäische „Blue Card“ können nur Staatsangehörige, die nicht aus einem EU- oder EWR-Staat (Island, Norwegen, Liechenstein, Schweiz) stammen, beantragen.

Europaweit haben vor allem qualifizierte Arbeitnehmer aus Indien (699), China (324), Russland (271), den USA (313) und aus der Ukraine (149) die „Blue Card“ beantragt.

Der Mindestverdienst von 71.946 Euro entspricht dem 1,5-fachen des Mittleren Bruttojahreseinkommen „Medianeinkommen“, der Verdienst von 57,556,80 Euro entsprecht dem 1,2-fachen des Mittleren Bruttojahreseinkommen in Luxemburg.