Links zu Zeitungsartikeln sind erlaubt

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Im Internet darf mit Links auf Zeitungsartikel verwiesen werden, die an einer anderen Stelle des Netzes frei zugänglich sind. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Das schwedische Unternehmen Retriever Sverige bietet auf seiner Website Links auf Beiträge, die auf anderen Webseiten veröffentlicht wurden. Darunter auch auf Artikel die auf der Webseite von Göteborgs-Posten. Retriever Sverige hatte jedoch die betroffenen Journalisten nicht um ihre Zustimmung dazu gefragt. Das schwedische Berufungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof mit der Frage befasst.

In seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist der EuGH der Ansicht, dass man im Internet auf Zeitungsartikel verweisen könne, die an anderer Stelle frei zugänglich seien. Es handele sich nicht um eine rechtlich besonders geschützte „Wiedergabe“ von Artikeln, weil die Links sich nicht an ein „neues Publikum“ richteten. Vielmehr gehe es um die selbe Öffentlichkeit, die ohnehin erreicht werden solle. Das Gericht entschied, dass deshalb Links auf der schwedischen Seite (Retriever Sverige) zu Artikeln der Zeitung „Göteborgs-Posten“ nicht zu beanstanden seien.

Daran ändere auch nicht, dass die Users von Retriever Sverige, die auf derartigem Link klicken den Eindruck haben, dass der Inhalt auf dieser Seite angezeigt wird, obwohl er von einer anderen Webseite stammt.

Anders gelagert wäre der Fall, falls der Link es ermöglichen würde, an einen geschützten Inhalt zu kommen. Damit würden die Sperren
der Webseite überwunden, die diese eingereichtet hat, um den Zugang nur einem engeren Publikum zu ermöglichen.