/ Letzter Akt im Parlament
Außerplanmäßig trifft sich das Parlament am Donnerstag ab 14.00 Uhr, um die von der Regierung am 16. Dezember beschlossenen Eingriffe am automatischen Indexsystem abzusegnen. Die Zeit drängt, denn laut Statec wird die nächste Indextranche vermutlich im Februar erfallen. Ihre Auszahlung soll nach dem Wunsch von Patronat und Regierung aber unbedingt auf Oktober verschoben werden. Allein 2012 sparen die Unternehmen mit tatkräftiger Hilfe der Regierung und der „Volksvertreter“ so 225 Millionen (der Staat 50 Mio.)
Manipulationen am System zur automatischen Kompensation des Kaufkraftverlustes durch die Inflation sind in den letzten Jahren schleichend zu einem festen Bestandteil des Systems geworden (siehe Kasten). Doch die Eingriffe waren bislang immer Einzelaktionen und auf ein Jahr bzw. eine Tranche begrenzt.
Die letzten Manipulationen am Indexsystem
2006: Die im Juli erfallende Indextranche wird auf Dezember des gleichen Jahres verschoben.
2007: Die im November erfallende Indextranche wird auf März 2008 verschoben.
2008: Die im Juni erfallende Indextranche wird auf März 2009 verschoben.
2011: Die im April erfallende Indextranche wird auf den Oktober des gleichen Jahres verschoben.
Radikaler Schnitt
Mit dem im Dezember – übrigens von Noch-Wirtschaftsminister Jeannot Krecké (LSAP) – eingereichten Gesetzentwurf setzt die Regierung allerdings zum radikalen Angriff auf das System an. Gleich für drei Jahre, 2012, 2013 und 2014, wird der normale Mechanismus der Kaufkraftkorrektur außer Kraft gesetzt.
Und, schlimmer noch, das Gesetz bleibt ziemlich unklar, was die Rückkehr zu dem normalen System nach 2014 angeht. So wie der Text aussieht, wird das Gesetz zu Einkommensverlusten für 350.000 Beschäftigte und 150.000 Rentner führen, die sich weit über das Jahr 2014 hinaus fortsetzen werden.
Man darf gespannt sein auf die heutige Debatte im Parlament. Zumindest die neun Abgeordneten, die es für notwendig gehalten hatten, sich am Montag die Gegenargumente der Gewerkschaften anzuhören, dürften in den vergangenen Tagen doch ins Grübeln gekommen sein.
Keine Notwendigkeit
Eines der zentralen Gegenargumente der Gewerkschaften findet sich auch in dem Gutachten der Salariatskammer (CSL) zu dem Gesetzentwurf. Und es ist an Deutlichkeit eigentlich nicht zu überbieten.
„Les conditions légales pour un report des tranches ne sont pas réunies“, heißt es auf Seite 24 dieses Berichts. Ein großherzogliches Reglement von 1985 hält nämlich neun Indikatoren fest, die erfüllt sein müssen, um die Zahl der Indextranchen zeitweilig zu begrenzen. Diese neun Voraussetzungen sind jedoch nicht erfüllt.
Keine Krise
Das Element einer manifesten Krise steht auch in einer Resolution der LSAP vom 30. April 2010. Nur in einem solchen Fall sei eine Indexmodulation hinnehmbar, hatte der Kongress damals seinen Mandataren mit auf den Weg gegeben.
Dass Luxemburg sich offensichtlich nicht in einer solchen manifesten Krise befindet, zeigten nicht zuletzt die aktualisierten Zahlen über die Staatseinnahmen 2011, die Finanzminister Luc Frieden diese Woche veröffentlichte.
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