Kurzschlussreaktion oder geplante Tat?

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Am Dienstag wurde der Fall rund um den Tod von Nancy Wolff verhandelt. In erster Instanz wurde der heute 33-Jährige zu einer Haftstrafe von 17 Jahren, davon sieben Jahre auf Bewährung verurteilt.

Gegen das Urteil aus erster Instanz haben nicht nur die Zivilparteien, sondern auch die Staatsanwaltschaft und schlussendlich auch der Beschuldigten Berufung eingelegt. Der Angeklagte soll seine damals 26-jährige Lebenspartnerin am 30. April 2010 lebend aus einer Höhe von über 12 Metern von einer Brücke zwischen Esch/Sauer und Lultzhausen geworfen haben. Erst am 30. November 2010 wurde die Leiche in 27 Metern unter dem Wasserspiegel gefunden. Kurz vor dem 30. November habe der Beschuldigte sich zur Polizei begeben um die Tat zu gestehen. Auch habe er die Polizei die Stelle angegeben wo der das Opfer runterwarf. Vor dem Berufungsgericht gab der 33-jährige Mann am Dienstag an, dass er eigentlich mit dem Urteil aus erster Instanz zufrieden war. Schließlich habe er eigenen Aussagen nach „etwas Schlimmes“ getan.

Laut der Anklageschrift, soll der Angeklagte das Opfer erst am 1. Mai von der Brücke geworfen haben. Der Beschuldigte selbst bleibt aber vor dem Berufungsgericht dabei, die Tat am 30. April begangen zu haben. Kurz nach der Rückkehr aus einer Reise nach Rom habe das Paar sich angeblich zu einem Restaurant am Schumannseck nahe bei Wiltz begeben. „Wir waren zum ersten Mal in dem Restaurant und wir hatten große Mengen an Alkohol getrunken. Eine Aperitif und zwei Flaschen Wein“, so der Beschuldigte. Als das Paar nach Hause fuhr gab es, laut dem Beschuldigten einen heftigen Streit im Wagen. Aus Wut sei der Angeklagte stehen geblieben und habe Nancy Wolff lebend von der Brücke geworfen. Einen Grund konnte der Angeklagte nicht nennen. Er gab vor den Richtern immer wieder an, sie hätten großen Mengen an Alkohol getrunken. Der Alkohol soll auch eine große Rolle im Leben des Paares gespielt haben. „Es kam Öfters vor, dass wir gemeinsam zu Hause Alkohol konsumierten“, erklärte der 33-Jährige. Nachdem er seine Lebenspartnerin von der brücke geworfen hatte, sei der Angeklagte, eigenen Aussagen nach einfach weitergefahren. Ganz ohne ein schlechtes Gewissen, sei am kommenden Tag erwacht und habe sich weiter keine Fragen gestellt wo Nancy Wolff sei. Am Dienstag erläuterte der Mann, dass er dies nicht tun wollte.

Der Angeklagte soll ebenfalls gewusst haben, dass Nancy Wolff nicht schwimmen konnte. Auf die Frage des Präsidenten der Kriminalkammer Nico Edon, warum er seine Freundin von der Brücke warf, konnte er keine Erklärung dazu geben. In der Zeit zwischen Mai und November habe der Beschuldigte nicht nur Alkohol- sondern auch Geldprobleme gehabt.

Keine Entschuldigung

In erster Instanz hat ein psychiatrischer Gutachter angegeben, der Beschuldigte würde unter einer leichten Psychose leiden. Bei der Familie von Nancy Wolff habe der Angeklagte sich nie entschuldigt. Er habe sich nicht getraut, so der Angeklagte im Zeugenstand. Der Angeklagte ist ebenfalls Vater von einem heute fünfjährigen Mädchen, dessen Mutter er umgebracht hat.

Anschließend beantragte die Rechtsanwältin der fünfjährigen Tochter einen Schadensersatz. „Das Mädchen war knappe 16 Monate alt, als ihre Mutter umgebracht wurde. Trotzdem würde sie heute fast jeden Tag nach ihrer Mutter fragen“, so die Anwältin.

Danach trat Me Pol Urbany vor die Richter. Er gab an, dass der Angeklagte sehr wohl zurechnungsfähig sei. „Die Tat war von Anfang an geplant und man kann in diesem Fall nicht von Totschlag reden. Es war ein Mord. “, so Me Urbany.
Der Verteidiger des Angeklagten Me Gilbert Reuter betonte, dass der Artikel 71.1 des Code Pénal spielen würde. Der Gutachter schlussfolgerte schließlich, das sein Mandant unter einer Psychose leiden würde. Zudem berief sich der Verteidiger auf den Spruch „In dubio pro reo“, also im Zweifelfall für den Angeklagten.

Am 17. Dezember wird der Prozess fortgesetzt.