Krankenkasse prüft Konten

Krankenkasse prüft Konten
(AFP/Gabriel Bouys)

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Die französische staatliche Krankenkasse CNAM will zukünftig die Konten von fünf Millionen Franzosen prüfen, meldet die Zeitung „Le Parisien/Aujourd´hui en France“. Der Generaldirektor der Kasse, Nicolas Revel, bestätigt die Pläne.

Die Ärmsten der Armen müssen in Frankreich im Gegensatz zu den Normalverdienern den auf sie entfallenden Anteil bei Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen nicht bezahlen. Eine besondere Zusatzkasse bezahlt diesen Anteil direkt. Diese Benachteiligten der Gesellschaft sollen nun von der französischen Krankenkasse einer besonderen Kontrolle unterzogen werden.

Situation in Luxemburg

„In Luxemburg dürfen Behörden bei einem Finanzinstitut keine Informationen über eine Person einholen. Da greift das Bankgeheimnis, das hierzulande immer noch besteht“, erklärt Thierry Lallemang von der Nationalen Datenschutzkommission.

Je nach Einzelfall aber gibt es für Behörden die Möglichkeit, wie beispielsweise im neuen Gesetzesprojekt zur Mitbeihilfe vorgesehen, untereinander Informationen auszutauschen. „Das geschieht jedoch auf gesetzlicher Basis und nur zur schnelleren Bearbeitung des Antrags“, so Lallemang.

Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung der finanziellen Lage eines Bedürftigen, wie beispielsweise in Frankreich, ist die Einverständniserklärung des Betroffenen einzuholen.

Die CNAM will die Kontoauszüge der 5,2 Millionen Betroffenen – das sind zehn Prozent der Versicherten – prüfen. Der Hintergrund: Die Krankenkasse will Sozialbetrug verhindern. Über die Prüfung der Kontoauszüge soll festgestellt werden, ob die Betroffenen wirklich Anspruch auf die Leistungen der Zusatzkasse haben. Das System ist in den vergangenen Monaten bereits bei gut 1.000 Betroffenen ausprobiert worden und soll nun bis zum Sommer in ganz Frankreich eingeführt werden.

„Wir verändern das System nicht“

Bisher dürfen in Frankreich die Steuerbehörde, der Zoll, die Steuerfahndung, die Rentenkassen, die Arbeitsagentur, die Kartellbehörde und die Behörde zur Betrugsbekämpfung Einsicht in die Konten nehmen. In Deutschland dürfen Sozialbehörden und Finanzamt oder Steuerfahndung zwar bei Banken anfragen, ob ein Betroffener dort ein Konto hat, aber nicht automatisch Kontoauszüge verlangen oder Einsicht in das jeweilige Konto nehmen.

Der Generaldirektor der Krankenkasse, Nicolas Revel, verteidigt den Kontozugriff und sieht sogar Vorteile. „Wir verändern das System nicht“, sagt er. Die Menschen haben weiterhin Recht auf die Leistungen der Zusatzkasse. Wir erleichtern im Gegenteil den Zugriff auf die Zusatzkasse für etwa drei Millionen Menschen, die sie bisher aber nutzen konnten.“ Was die CNAM während der Testphase bei den 1.000 Mitgliedern an Missbrauch festgestellt hat, verrät der Generaldirektor nicht.