Kopftuch im Unterricht erlaubt

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(dpa/Symbolbild)

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Kopftuch ja. Gesicht muss aber sichtbar sein: Die Regierung in Luxemburg schickt eine Art Religions-Kleiderordnung an sämtliche öffentlichen Schulen.

Die Regierung will die religiöse Neutralität an Schulen mit einer Richtlinie festigen. Ein entsprechendes Schreiben geht in den kommenden Tagen an sämtliche öffentlichen Schulen. Unter anderem geht es dabei um eine Art Religions-Kleiderordnung. „Ein Kopftuch ist kein Problem, solange das Gesicht frei zu erkennen ist. Die Kleidung muss dem Unterricht angepasst sein, auch beim Sport,“ so Schulminister Claude Meisch am Freitag nach dem Regierungsrat.

Extremistische Symbole oder Ausdrücke in der Sprache sollen in Zukunft tabu sein. „Bei Konflikten in der Schule konnten wir bislang alles im Dialog schlichten. Der DP-Politiker beruft sich dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention.

Feiertage

Die Regierung will noch einen Schritt weitergehen. In Zukunft sollen andersgläubige Schüler frei bekommen, falls in ihrem Glauben ein wichtiger Feiertag, Jom Kippur im Judentum oder Ramadan bei den Muslimen, ansteht. Dies muss allerdings von den Eltern schriftlich beantragt und begründet werden. Die Fehlzeiten muss der Schüler nachholen.

Die Richtlinie gilt nicht für Privatschulen. Hier fehlt eine juristische Handhabe. In der Vergangenheit kam es immer wieder zur einer sogenannten Koptuchdebatte in Luxemburg.