Kleineren Betrieben unter die Arme greifen

Kleineren Betrieben unter die Arme greifen
(Isabella Finzi)

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Der Staat möchte verstärkt kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen, um durch sie das Wachstum der Luxemburger Wirtschaft zu garantieren. In Zukunft sollen 89 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung bereitstehen.

„Es ist nicht leicht für kleine und mittelständische Betriebe, die sich neu orientieren möchten, konkurrenzfähig zu bleiben“, meinte Staatssekretärin Francine Closener, als sie die neue staatliche Finanzhilfe für kleine und mittelständische Unternehmen vorgestellt hat. Für viele kleine Betriebe sei es nicht immer leicht, Zugang zu Krediten zu erhalten. „Das ist häufig eine Hürde, die sie ausbremst“, so Closener.

Auf dem Instanzenweg

Um diese Bremse aufzuheben und den kleineren Luxemburger Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich gut zu etablieren bzw. sich weiterzuentwickeln, wurde nun die staatliche Finanzhilfe anhand eines neuen Gesetzestextes überarbeitet. „Wir haben neben den klassischen Hilfen nun auch neue Instrumente vorgesehen, um den kleinen und mittelständischen Betrieben einen ‚Coup de pouce‘ zu geben, um zu investieren“, so Closener weiter.

Vergangene Woche wurde der Gesetzestext vom Ministerrat verabschiedet und auf den Instanzenweg gebracht. Die Finanzhilfe soll laut Staatssekretärin nun einfacher gestaltet werden und reiht sich somit in das Regierungsvorhaben ein, die administrativen Schritte zu vereinfachen. Die staatliche Unterstützung hat zum Ziel, Unternehmen unter anderem dann unter die Arme zu greifen, wenn sie vorhaben, sich neu zu orientieren, neue Produkte zu entwickeln, ihre Aktivitäten auszubauen oder wenn sie sich im Bereich der Digitalisierung weiterentwickeln möchten.
Nach der Umsetzung des neuen Gesetzes hat der Staat vor, 89 Millionen Euro für das Vorhaben zur Verfügung zu stellen. Das sind 27 Prozent mehr als in der Periode zwischen 2012 und 2016, bestätigte Francine Closener.

Junge Unternehmen unterstützen

Zu den neuen Finanzhilfen zählt unter anderem die Unterstützung von jungen Unternehmen, die ein großes Entwicklungspotenzial haben. Das ist der Fall, wenn ein seit einigen Jahren bestehendes Unternehmen einen interessanten Businessplan vorlegt. Dann hat das Unternehmen große Chancen, eine staatliche Finanzspritze von bis zu 400.000 Euro zu erhalten. Diese Beihilfe kann laut Closener in Form einer Garantie oder eines Kredits bewilligt werden. Der Firma kommt das benötigte Geld nicht einfach bar zu, sagte sie. Sie betonte weiter, dass es solch eine Hilfe bereits für Start-ups gibt. Jetzt soll sie aber auch auf Betriebe aus dem Handels-, Handwerks- und Industriebereich ausgeweitet werden.

Eine weitere Hilfe soll im Bereich der Risikofinanzierung gewährleistet werden. Hier geht es darum, dass die sogenannte „Mutualité“ der „Chambre de commerce“ und der „Chambre des métiers“ als Bürge fungieren kann, wenn ein Betrieb einen Kredit bei einer Bank aufnimmt. Sollte das Unternehmen in dieser Zeit allerdings in Konkurs gehen, kann das Wirtschaftsministerium rund 80 Prozent des Verlustes der „Mutualité“ übernehmen.

Schadensersatz bei Naturkatastrophen

Mit der neuen Finanzhilfe wird auch ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, um Unternehmen zu entschädigen, die Opfer einer Naturkatastrophe geworden sind. Das wurde im Rahmen der starken Überschwemmungen im vergangenen Jahr mit in den Gesetzestext aufgenommen, betonte Closener.

Die Betriebe werden bei solch einer Katastrophe mit bisher bis zu 200.000 Euro entschädigt. In Zukunft wird ihr materieller Schaden laut Francine Closener zur Hälfte oder in einigen Fällen sogar integral vom Staat übernommen.

Aktuelle Hilfen bleiben

Neben den Neuerungen bleiben auch die aktuellen Unterstützungsmaßnahmen bestehen. Diese beinhalten mitunter eine Investitionshilfe, um den Flächenausbau eines Unternehmens bzw. den Ausbau der betrieblichen Aktivitäten zu fördern. Bei mittelständischen Betrieben übernimmt der Staat zehn Prozent der Investitionskosten.

Bei kleinen Betrieben sind es sogar 20 Prozent. Zudem können die Unternehmen 50 Prozent ihrer Teilnahmekosten rückerstattet bekommen, wenn sie auf nationalen oder internationalen Messen vertreten sind. Zudem erhalten Betriebe eine finanzielle Unterstützung für Beratungsdienstleister. Denn es sei immer gut, wenn Unternehmen sich auch extern beraten lassen, beispielsweise über effizientere Produktionsprozeduren, meinte Francine Closener. Auch hier kann den Betrieben rund 50 Prozent der Kosten erstattet werden.

Ziel der Ausweitung der Finanzhilfe soll es sein, kleine und mittelständische Betriebe auch in Zukunft voranzutreiben und zu unterstützen, da sie die nationale Wirtschaft positiv beeinflussen, sagte Closener. In Luxemburg gibt es zurzeit rund 32.000 kleine und mittelständische Unternehmen, in denen mehr als 200.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind.