Kirchenfabriken weiter gegen neues Gesetz

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Das Syndikat der Kirchenfabriken wehrt sich weiter gegen ein neues Gesetz. Aus gutem Grund: Es könnte teuer werden für die Kirchenfabriken. Die Gemeinden aber würden sparen.

Es trägt die Aktennummer 6824 und treibt das Syndikat der Kirchenfabriken (SYFEL) auf die Barrikaden. Das neue Gesetzesprojekt mit genannter Nummer will eine Sache grundlegend ändern. Wird aus dem Projekt ein Gesetz, werden die Kirchenfabriken in Zukunft selber für ihre Defizite aufkommen müssen. Die Gemeinden sind dann von der Verpflichtung enthoben, ein solches Defizit aus eigener Tasche deckeln zu müssen.

Was logisch klingt, schmeckt dem SYFEL aber gar nicht. In einer neuerlichen Mitteilung versucht das Syndikat nun, für einen Meinungsumschwung zu sorgen. Die Zahlen, mit denen das Innenministerium hantiere, seien nicht korrekt, so der Vorwurf. Demnach seien die Berechnungen und demzufolge das eventuelle neue Gesetz falsche Lösungsansätze. Laut SYFEL löse das neue Gesetz „das Problem weniger Gemeinden“ nur „kurzfristig und oberflächlich“ und bringe „die wirklich betroffenen Kirchenfabriken gleichzeitig in große Bedrängnis“. Die Mitteilung verschweigt dabei aber den zweiten wichtigen Punkt des Gesetzestextes: die obligatorische Bereitstellung einer Wohnung für den Priester. Und das kostet die Gemeinden auch Geld.

„Im Idealfall wohl kein Defizit“

Das SYFEL schreibt auch von „circa 266 Kirchenfabriken“, die „im Idealfall wohl kein Defizit zu verzeichnen hatten, oder dieses seit Jahren selbstverständlich aus den eigenen Reserven deckten“. Das ganze Problem um die Defizite der Kirchenfabriken führt das SYFEL auf die Kathedrale und die Stadt Luxemburg zurück. Die „übrigen 4-18 Gemeinden“, die sich beschwerten, hätten bloß „ein doch wohl eher geringes Defizit zu decken“. Ein solches hätte „wohl kaum die Haushaltslage der Gemeinden zum Wanken“ gebracht.

Es ist nicht anzunehmen, dass diese „übrigen 4-18 Gemeinden“ dies ebenso sehen. Und auch der verantwortliche Ressortminister Dan Kersch (LSAP) dürfte nach dem SYFEL-Schreiben nicht vom Glauben an das geplante Gesetz abfallen.