kino-to-Gründer muss ins Gefängnis

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(dpa)

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Der ehemalige Betreiber und Kopf hinter kino.to wurde mit viereinhalb Jahren Haft bestraft. Ihm wurde die massenhafte Verletzung von Urheberrechten nachgewiesen.

Der Gründer des illegalen Internetfilmportals kino.to ist am Donnerstag vom Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem muss Dirk B. an die Staatskasse bis zu 3,7 Millionen Euro abführen, die er über seine spanische Firma mit Werbung bei kino.to verdient hat. Allerdings darf er 50.000 Euro behalten, damit seine Resozialisierung nach Verbüßung der Haft gelingt, wie die Wirtschaftskammer am Landgericht ausführte.

Unmittelbar nach der Urteilsbegründung konnte der „Urvater von kino.to“, wie ihn der Richter nannte, den Gerichtssaal zunächst als freier Mann verlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Nach dem Geständnis von Dirk B. sei eine Fluchtgefahr nicht mehr gegeben, sagte der Richter. Anwalt Wolfgang Müller hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass sein Mandant mit dem Geständnis monate-, wenn nicht gar jahrelange Ermittlungsarbeit unnötig gemacht habe.

„Neue Form organisierter Kriminalität“

Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte in seinem Schlussvortrag gesagt, mit dem Betrieb von kino.to seien die „denkbar schwersten Urheberrechtsverletzungen begangen worden, die es in Deutschland jemals gab.“ Millionen von Nutzern seien „planmäßig an diese Urheberrechtsverletzungen gewöhnt und mit Raubkopien geschützter Werke versorgt“ worden. B. habe eine neue Form der organisierten Kriminalität in Deutschland etabliert. Er sei der zentrale Geldbeschaffer und Vermarkter des illegalen Angebots gewesen. Bluhm hatte eine Strafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert.

Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten, Matthias Leonardy, sprach in seiner Eigenschaft als Vertreter der Nebenklage von einem „historischen Fall.“ Die Betreiber von kino.to hätten eine ganze Generation vor allem junger Menschen dazu gebracht zu glauben, „geklaut ist normal“. Leonardy nannte das Geschäftsmodell von kino.to eine Reihe von „werbefinanzierten Straftaten im Internet“.

Abzockseiten und Abofallen

Über das illegale Filmportal waren Filme und Serien abrufbar, die auf den Seiten geschaltete Werbung führte die Nutzer häufig auf Abzockseiten und in Abofallen. Die Kammer hatte die von der Staatsanwaltschaft angeklagten mehr als 1,1 Millionen Einzelfälle zu drei Tatkomplexen zusammengefasst. Als strafmildernd wertete die Kammer außer dem Geständnis des Angeklagten auch das große öffentliche Interesse, das auf dessen Person gelenkt worden sei. Wann B. seine Haftstrafe antreten wird, ist noch unbekannt.