Freitag14. November 2025

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Kinderbetreuung wird für viele Familien teurer

Kinderbetreuung wird für viele Familien teurer
(AFP)

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Ab Montag, den 3. September gelten neue Regeln für die „chèques-services“. Für viele Haushalte steigt die Eigenbeteiligung und die Kinderbetreuung wird teurer. Diese Maßnahme ist Teil des „Sparpakets“ der Regierung.

Anlässlich seiner Erklärung zur Lage der Nation am vergangenen 8. Mai im Parlament hatte Premierminister Jean-Claude Juncker angekündigt, im Rahmen des allgemeinen „Sparpakets“ der Regierung acht Millionen durch eine Neuregelung der „chèques-services“ einzusparen. Zwei Maßnahmen sollen erlauben, dieses Ziel zu erreichen: Einerseits wird bei der Kinderbetreuung die finanzielle Eigenbeteiligung der Eltern am Stundentarif sowie der Essenspreis erhöht. Andererseits senkt der Staat seine finanzielle Eigenbeteiligung an den Betreuungsstrukturen.

Die Regierung rechtfertigt diese Maßnahmen damit, dass Einsparungen notwendig seien, um die Infrastruktur im Bereich der Kinderbetreuung weiter ausbauen zu können. Wie Jean-Claude Juncker beim „Etat de la nation“ erläuterte, gebe die Regierung in diesem Jahr 172 Millionen Euro mehr für die Kinderbetreuung aus als 2006. Das seien 40 Millionen Euro mehr als durch die Desindexierung des Kindergelds im Jahr 2006 eingespart werden konnten, nämlich 135 Millionen Euro, hat Juncker vor knapp vier Monaten im Chamberplenum gesagt.

Die Regierung hat daraufhin das großherzogliche Reglement vom 13. Februar 2009 bezüglich der Einführung der Dienstleistungschecks abgeändert. Mit der auf den 21. Juli dieses Jahres datierten Neuregelung wurde der Preis für eine Betreuungsstunde im Rahmen des „Chèque-service“-Tarifs für alle Haushalte erhöht, deren Einkommen über 3,5 mal dem sozialen Mindestlohn liegt (dieser beträgt derzeit 1.801,49 Euro monatlich, Index 737,83).

Essenspreise

Für jene Haushalte, deren Einkommen zwischen 3,5 und 4 Mal den Mindestlohn liegt, beträgt die Preissteigerung 0,5 Euro (pro Stunde), die Haushalte der darüber liegenden Einkommenskategorie (über 4 Mal den sozialen Mindestlohn) beträgt das Eigenbeteiligungsplus einen Euro. Die Tarife für die Haushalte mit einem Einkommen, das unter der 3,5-mal-Mindestlohn-Marke liegt, bleiben die Betreuungspreise unverändert. Dies gilt auch für die Essenspreise. Alle anderen Haushalte müssen ab kommender Woche einen (bei einem Einkommen zwischen 3,5 und 4 Mal den Mindestlohn) bzw. 2,5 Euro (über 4 Mal den Mindestlohn) mehr pro Hauptmahlzeit zahlen. Wobei die Preissteigerung beim Essen lediglich die Kinder im schulpflichtigen Alter betrifft. Entsprechend der „Chèque-service“-Regelung gilt ein Kind als schulpflichtig, wenn es sein fünftes Lebensjahr vollendet hat zum 1. September, der auf die Ausstellung oder die Verlängerung der Dienstleistungsscheck-Karte folgt.

Mit dem neuen Reglement senkt, wie bereits oben erwähnt, der Staat aber auch seine maximale finanzielle Beteiligung an allen Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen mit kommerzieller Ausrichtung. Dies bedeutet, dass alle nicht konventionierten Tagesstätten, Krippen und Horte ab dem 3. September nur noch mit 6 Euro pro Stunde und nicht wie bisher mit 7,5 Euro unterstützt werden. Diese Maßnahme betrifft dann auch alle Einkommenskategorien.

Automatische Anpassung

Schließlich werden mit der Neuregelung die Kinder, die aus einem Haushalt stammen, dessen Einkommen dem Mindestlohn entspricht, und die dem Armutsrisiko ausgesetzten Kinder gleichgestellt. Was bedeutet, dass die Zahl der kostenlosen Betreuungsstunden für Letztgenannte von 15 auf 25 pro Woche angehoben wird.

Bleibt noch anzumerken, dass alle neuen Tarife für alle laufenden Verträge gelten und automatisch angewendet werden.