/ Keine Spur von der Drohne

(dpa)
Am Flughafen Findel in Luxemburg sind sich Ende April ein Passagierflugzeug und eine ferngesteuerte Drohne nahe gekommen. Der Pilot meldete das Flugobjekt an die Flugaufsicht DAC. Diese erstattet am 24. April (Link) Anzeige gegen unbekannt. Tageblatt.lu hatte kurz nach dem Vorfall bei DAC-Direktor Pierre Jager nachgefragt. Dieser gab sich damals aber sehr wortkarg.
Die Justiz ermittelt jetzt seit mehreren Wochen, ohne Ergebnis. „Der Fall ist schwierig, es gibt keinen wirklichen Ermittlungsansatz,“ heißt es. Am Freitag lud Transportminister François Bausch mit Vertretern aus der Luftfahrt auf eine Pressekonferenz. Dort wurde jetzt offiziell bestätigt, dass über dem Findel eine unbekannte Drohne flog. Mehr aber auch nicht.
Gesetze
Der Minister nutzte also die Gunst der Stunde, um noch einmal auf die Gesetzgebung beim Thema Drohne hinzuweisen. In Luxemburg wird der Einsatz der unbemannten Luftfahrzeuge noch sehr restriktiv gehandhabt, da es noch kein spezifisches Gesetz gibt. Eine Drohne gilt in Luxemburg laut Gesetz als Flugzeug. Will man damit abheben und wiegt der Flieger mehr als 25 Kilogramm, muss man einen Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde stellen.
Gibt es grünes Licht, sind rund 620 Euro an Taxe fällig. Unter strengen Auflagen dürfen sie laut Gesetz nur auf Sichtweite und nicht höher als 50 Meter fliegen.
Luxemburg hat nur eine Flugverbotszone für Drohnen, das ist der Findel und das direkte Umfeld.
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