/ Keine Schläge unter die Gürtellinie bitte
Fair und sachlich soll der Wahlkampf verlaufen. Darauf verständigten sich am Dienstagmorgen die Parteien. Und unterschrieben gleich ein diesbezügliches Abkommen. Nur „Déi Lénk“ setzten ihre Unterschrift nicht unter das Dokument. Sie begründeten ihre Weigerung unter anderem damit, nicht am „Wettbieten“ der Parteien teilnehmen zu wollen und sowieso unter der vorgegebenen Finanzierungsgrenze zu liegen. Des Weiteren ginge der Vertrag „nicht weit genug“, so Déi Lénk.
Das Abkommen sieht vor, dass die Parteien bis zu 75.000 Euro für Werbung in den Medien ausgeben können. Kino-Werbung ist jedoch nicht vorgesehen.
Wahlkampagne „light“
Es soll gespart werden. So soll es nur maximal vier nationale Postwurfsendungen geben. Die Zahl der großflächigen Werbeflächen entlang der Straßen wird auf 140 begrenzt. Bei den letzten Wahlen waren es 150. Jede Partei hat das Recht auf zwei Werbeartikel: einen Kugelschreiber und ein weiteres „Gadget“. Ausgenommen sind Luftballons, Esswaren und Getränke an den Ständen der Parteien.
Offiziell soll der Wahlkampf am 13. September beginnen. An jenem Freitag werden die ersten Plakate aufgehängt. Startschuss für die Werbung in den Medien ist der 16. September.
Die fünf Parteien, die den Vertrag unterzeichnet haben (CSV, LSAP, DP, déi gréng, adr), verpflichten sich des Weiteren nach den Wahlen ihre Konten offenzulegen.
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