Keine Beweise, nur Indizien

Keine Beweise, nur Indizien
(Isabela Finzi)

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Vor der Kriminalkammer musste sich am Dienstag eine junge Frau wegen Brandstiftung verantworten. Ihr droht eine lebenslange Haftstrafe.

In einer Wohngemeinschaft kam es am 27. März 2014 in Beles zu einem Brand. Angeblich soll es in der WG zu einem Streit gekommen sein und die Angeklagte soll daraufhin mitten in der Nacht einen Kleiderschrank in Brand gesteckt haben. Aufgrund des Vorwurfs der Brandstiftung in einem bewohnten Appartementhaus droht der Frau eine lebenslange Haftstrafe. Es wurden allerdings keine Beweise gefunden, die darauf hindeuten, dass die Angeklagte den Brand gelegt hat. Es gibt nur Indizien.

Der Ermittler erklärte am Dienstag vor Gericht, dass beim Eintreffen der Rettungskräfte das Zimmer bereits in Vollbrand stand. Die Einwohner hatten das Gebäude bereits verlassen. „Die drei Einwohner des brennenden Appartements waren nicht mehr in der Wohnung. Zwei von ihnen standen neben den Rettungskräften. Nur die Frau fehlte. Kurze Zeit später aber kam sie aus einer Seitenstraße und fragte die Polizeibeamten vor Ort was vor sich gehe“, so der Ermittler. Angeblich soll die Frau sehr ruhig und gelassen gewesen sein.

Eskalierte ein Streit?

Der Mitbewohner der Beschuldigten hatte gegenüber den Ermittlern erklärt, es habe einen Streit zwischen ihm und der Angeklagten gegeben. Auch hätte die Frau ein ernsthaftes Alkoholproblem, so der Ermittler im Zeugenstand. Der Mitbewohner habe darüber hinaus bei der Polizei erklärt, dass die Frau in der Tatnacht stark betrunken war. Auch habe sie sich aggressiv gegenüber den beiden Mitbewohnern benommen. Kurze Zeit nach dem Streit habe die Frau die Wohnung verlassen und die beiden Einwohner hätten den Brand und die starke Rauchentwicklung bemerkt. „Anlässlich der ersten Vernehmung der Frau ebenfalls in der Tatnacht, konnten wir feststellen, dass die Frau erheblich nach Alkohol roch. Im Test wurde einen Alkoholwert von rund 0,8 Promille festgestellt. Dieser Test fand mehrere Stunden nach der Tat statt. Sie hatte uns gegenüber am Ende der Vernehmung gesagt: Das nächste Mal werde ich richtig Feuer legen. Dies machte die Frau verdächtig“, so der Polizist.

Der Beamte der technischen Polizei erklärte dann im Zeugenstand, dass der Brand sich sicherlich nicht von alleine entfachte. „Es waren keinerlei technischen Geräte in der Nähe des Kleiderschrankes. Allerdings befanden sich in der Wohnung neben dem Kleiderschrank zwei Steckdosen. Diese waren aber nur leicht durch den Brand beschädigt und wir können davon ausgehen, dass diese unmöglich den Brand verursachten“, so der Beamte.

Wlan als Indiz

Ein weiterer Polizist der Kriminalpolizei betonte vor Gericht, dass die Frau sich kurze Zeit vor dem Brand noch in der Wohnung befand. Dies wurde aufgrund der Auswertung des Mobiltelefons ermittelt. Einige Minuten, nachdem der Brand entfachte, war sie laut dem Beamten aber nicht mehr im Wlan der Wohnung eingeloggt.

Einer der beiden Mitbewohner schilderte was sich in der Tatnacht abspielte. Er betonte, dass die Frau sich einige Wochen vor der Tat immer wieder aggressiv benommen hätte. „ Sie schoss mit Aschenbecher um sich und hat mir den Fernseher kaputt geschlagen“, so der Zeuge.

Beschuldigte beteuert Unschuld

Die Angeklagte stritt den Streit, der vor dem Brand stattgefunden haben soll dann auch nicht ab. Sie erklärte aber mit dem Brand nichts zu tun zu haben: „Ich bin unschuldig und weiß nicht, warum ich hier stehe“.

Ihr Verteidiger Me Sebastien Lanoue plädierte, dass es keinerlei Beweise, sondern nur Indizien gegen seine Mandantin gebe. Ganz nach dem Motto „in dubio pro reo“ (Im Zweifelsfall für den Angeklagten) forderte der Verteidiger den Freispruch.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war anderer Meinung. „Es kommt nur ein Täter in Frage und zwar die Angeklagte. Der Brand hätte auf das gesamte Gebäude überschlagen können und hätte fatale Folgen haben können“, so der Substitut. Er forderte eine Haftstrafe von 15 Jahren auf Bewährung.

Das Urteil wird am 12. Januar 2017 ergehen.