Keine allgemeine Hadopi

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Mehrere hundert Menschen haben am Samstag in Luxemburg gegen das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA demonstriert. Worum geht es?

Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) hat lange Zeit kaum öffentliche Beachtung gefunden. Jetzt ist es in kurzer Zeit zu einem Reizthema geworden, das für Emotionen sorgt. Die Aufregung ist jedoch zum Teil auch auf Unwissen zurückzuführen. Zwingende Einschränkungen in der Internet-Nutzung sieht der Vertrag keine vor. Urheberrechtsverletzungen können bereits mit der aktuellen Gesetzgebung geahndet werden.

ACTA – was ist das für ein Abkommen

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement baut auf älteren internationalen Verträgen zum Urheberrecht auf und sieht eine Reihe von Maßnahmen für ihre Durchsetzung vor. Dabei geht es sowohl um die Nachahmung von Produkten (Plagiate) als auch um das Recht auf geistiges Eigentum im Internet.
Ausgehandelt wurde der Vertrag von EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer. Der Vertrag wurde zwischen der EU und Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den USA abgeschlossen.

Was ändert sich mit ACTA?

Die wesentlichen Regelungen sind schon jetzt Teil des Luxemburger Urheberrechts. Acta beruhe auf der europäischen Gesetzgebung, so Lex Kaufhold, Berater im Luxemburger Wirtschaftsministerium, gegenüber Tageblatt.lu. Das Mandat der EU-Kommission bestand darin, die aktuelle europäische Gesetzgebung in Urheberrechtsfragen nicht zu untergraben. Acta werde keine Revision bestehender EU-Gesetze erfordern oder nationaler Gesetze, die EU-Recht umgesetzt haben, so die EU-Kommission. Wer Texte oder andere geistige Erzeugnisse ohne Rücksprache mit dem Autoren übernimmt, kann bereits heute aufgrund der bestehenden Gesetzgebung belangt werden, erinnert Lex Kaufhold.

Warum regen sich dann so viele darüber auf?

ACTA folgt den Grundsätzen des traditionellen Urheberrechts. Viele gesellschaftliche Gruppen, aber auch Politiker fordern schon lange eine Reform, die das Urheberrecht den veränderten Bedingungen im Internet anpasst. Kritisiert wird außerdem, dass viele Bestimmungen so vage gehalten sind, dass sie auch als Verschärfung des Urheberrechts ausgelegt werden könnten. Zudem wird bemängelt, dass es während der Verhandlungen über ACTA keine Öffentlichkeit gab.

Wird mit Acta eine Internet-Polizei eingerichtet?

In Frankreich wacht die „Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet“ (Hadopi) über das Einhalten des Urheberrechts. Verdächtige werden bei Verstößen zuerst zweimal gewarnt. Bei weiteren Verletzungen des Urheberrechts droht eine Geldstrafe oder die Sperrung des Internetzugangs. Acta-Gegner befürchten, dass Internet-Provider in Zukunft den Datenverkehr der Nutzer kontrollieren werden, um Urheberrechtsverstöße feststellen zu können. Acta sehe keinerlei System einer stufenweise Reaktion auf Autorenrechtsverletzungen. Es zwinge die Provider keineswegs, den Datenverkehr der Users zu filtern oder zu überwachen, so die EU-Kommission.
Luxemburg habe eine Hadopi-ähnliche Einrichtung stets abgelehnt, betont Lex Kaufhold vom Wirtschaftsministerium. Zumal Luxemburg auf den Ausbau des Bereichs Internet-Dienste setzt.

Wird Acta Webseiten zensurieren?

Acta wird nicht zur Schließung von Web-Seiten führen, beteuert die EU-Kommission. Die Rechte der Internet-Users werden nicht eingeschränkt. Anders als die in den USA-geplanten Gesetze Pipa und Sopa. Sie sollen das Urheberrecht noch weiter verstärken. Kritiker sehen darin das freie Internet gefährdet. Dank der Vorlagen könnten Inhaltanbieter das illegale Downloaden aktiv unterbinden etwa durch eine Sperrung des Internetzugangs des Betroffenen. Im Januar war die Internet-Enzyklopädie Wikipedia aus Protest für 24 Stunden offline. In der Zwischenzeit ging auch Präsident Obama auf Distanz zu diesen Anti-Pirateriegesetzen. Als Argumentsvorlage der Sopa und Pipa-Gegner habe ausgerechnet Acta gedient, so Kaufhold.

Ist es denn zu viel verlangt, dass Internet-Nutzer das Urheberrecht beachten?

Die meisten ACTA-Gegner erkennen an, dass es für die Leistung der Urheber einen Gegenwert geben muss. Im Internet ist jeder sowohl Empfänger als auch Sender. Internet-Nutzer weisen andere auf interessante Inhalte hin, die oft urheberrechtlich geschützt sind. An dieser Verbreitung sind auch die Urheber interessiert, weil sie so ein größeres Publikum bekommen. Die ACTA-Gegner fordern eine Reform des Urheberrechts, die eine Nutzung von digitalen Inhalten erleichtert und auch Möglichkeiten vorsieht, diese für die Gestaltung neuer Werke zu verwenden, die dann als Mashup oder Remix bezeichnet werden. Bei Mashups werden vorhandene Inhalte zu neuen Erzeugnissen umgebildet. Bei einem Remix wird ein neuer Musiktitel aufgrund eines bestehenden Musiktitels geschaffen.