/ Karlsruhe billigt Euro-Rettungsschirm
Das Bundesverfassungsgericht hat die Griechenlandhilfe und den EU-Rettungsschirm gebilligt. Gleichzeitig stärkten die obersten deutschen Richter jedoch die Beteiligungsrechte des Bundestages: Künftige Finanzhilfen sind an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss.
Es dürfe keinen Automatismus für Zahlungen geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Hilfspakete müssten klar definiert sein und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und zum Ausstieg geben. Die drei Verfassungsbeschwerden blieben damit weitgehend erfolglos.
Mehr Rechte für den Bundestag
Bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen Rettungsschirm sehen die obersten Richter alle nötigen Kriterien erfüllt. Im Finanzstabilitätsgesetz seien Umfang und Zweck der Unterstützung sowie ein überschaubarer Zeitraum festgelegt. Voraussetzung sei eine einvernehmliche Billigung der EU-Staaten. Damit behalte die Bundesregierung ihre souveräne Entscheidungskraft.
Nachbesserungen fordert das Gericht allerdings bei der Einbeziehung des Parlaments in die Rettungsmaßnahmen. Es reiche nicht aus, dass der Bundestag die Rahmenbedingungen beschließe und die Regierung dann bei der konkreten Ausgestaltung nur noch den Haushaltsausschuss informiere. Vielmehr dürften Hilfen künftig nur dann gewährt werden, wenn der Ausschuss vorher zugestimmt habe.
Kein „Loch“ im Staatsbudget
Dem Argument der Kläger, durch den Rettungsschirm drohe ein riesiges Haushaltsloch und damit die Handlungsunfähigkeit des Staates, konnte das Gericht nicht folgen. Wie viele Schulden Deutschland verkraften könne, liege im Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers, „den das Bundesverfassungsgericht zu respektieren hat“. Das Gericht können sich „nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle des Gesetzgebers setzen“.
Auch das Szenario, dass die Bürger durch die Rettungspakete mit einer sinkenden Kaufkraft des Euro rechnen müssten, konnten die Richter nicht nachvollziehen. Die Kritiker hätten nicht überzeugend darlegen können, dass eine solche Entwicklung unausweichlich sei.
Keine Mehrheitsentscheidungen und Eurobonds
Mit seiner Entscheidung knüpft das Gericht an seine Urteile zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon an, bei denen es die Souveränität des deutschen Staates hervorhob. Erneut findet sich ein klares Nein gegen Mehrheitsentscheidungen in der EU, bei denen Deutschland überstimmt werden könnte und gezwungen wäre, gegen seinen Willen zu handeln.
In diese Rubrik fallen auch die umstrittenen Eurobonds, da auch bei ihnen die deutsche Regierung nicht in allen Belangen Herr des Verfahren sein könnte. Die Vergemeinschaftung von Staatsschulden berge ein hohes Risiko für die Eigenverantwortung, urteilten die Richter.
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