Junckers lukrative Reden

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"Was kassiert Juncker nebenbei ab?", fragt am Mittwoch die "Bild"-Zeitung. Luxemburgs Deputierte werden in Zukunft ihre Nebeneinkünfte genau angeben müssen.

Am Dienstag trat Jean-Claude Juncker in Berlin als Gastredner einer Konferenz der deutschen Rüstungslobby auf. Dort plädierte er u.a. für eine stärkere militärische Zusammenarbeit in der EU. Umsonst hatte Juncker auf der Strategiekonferenz des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie nicht gesprochen.

Die „Bild“-Zeitung witterte am Mittwoch bereits eine „Nebenjob-Affäre um den designierten EU-Kommissionspräsidenten“. Der frühere Ministerpräsident Luxemburgs kassiere üppige Honorare für Reden. Einzelheiten über die Honorare für Juncker kennt jedoch auch die „Bild“-Zeitung nicht. Die Agenturen hüllen sich in Schweigen, so das Blatt. In der Branche gelte ein Honorar von 15.000 Euro für solche Rednereinsätze als üblich, präzisiert es.

Dass Juncker gern gesehener Gast bei internationalen Konferenzen ist, ist an sich keine Neuigkeit. Nicht neu ist, dass er bei mindestens einer Agentur gemeldet ist, die sich um derlei Gastauftritte bemüht und dabei neben dem Redner selbst kräftig mit verdient. Dem Parlament gegenüber hatte Juncker im Dezember 2013 erklärt, dass er als Redner beim „London Speakers Bureau“ eingetragen ist. Laut „Bild“-Zeitung sei er jedoch bei mehreren Agenturen, bei denen Juncker in den Rednerlisten geführt wird.

Nur bei einer Agentur

Juncker dementiert diese Information. Er sei ohne sein Einverständnis von anderen Agenturen auf ihre Liste gesetzt worden. Außerdem habe er einen Exklusivvertrag mit der Londoner Agentur. Sollte er als Kommissionspräsident vorgeschlagen werden, werde er diese Tätigkeit selbstverständlich einstellen, so Juncker gegenüber Tageblatt.lu am Mittwoch. Über die Höhe der Honorarbezüge wollte er keine Angaben machen. Genauso wenig wie über deren Verwendung. Das sei Privatsache.

Laut aktuellem Parlamentsreglement reicht es, wenn der Abgeordnete seine anderen beruflichen und Nebenaktivitäten erklärt. Finanzielle Angaben braucht er nicht zu machen. Das soll in Zukunft mit dem geplanten neuen Deontologie-Kodex für Abgeordnete anders werden. Dann müssen die Parlamentarier ebenfalls die Höhe der kassierten Nebeneinkünfte angeben, wenn sie 5000 Euro übersteigen. Angaben über Vermögenswerte sind nicht erfordert.

Der Deontologie-Kodex wird Bestandteil des internen Kammer-Reglements sein. Dort wird dann unter anderem auch geregelt sein, ob ein Abgeordneter Geschenke annehmen darf. Das darf er, wenn der Wert des Geschenks 150 Euro nicht übersteigt.