/ Ist Frankreichs Burka-Verbot rechtens?
Eine französische Muslimin, die anonym bleiben will und von deren Namen nur die Initialen S.A.S bekannt sind, ficht in Straßburg das Gesetz an, das die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verbietet. Gibt der Gerichtshof der jungen Frau am kommenden Dienstag Recht, muss Frankreich das Gesetz ändern, das vor rund drei Jahren in Kraft trat und seitdem immer wieder für Aufregung sorgt.
Die Klägerin sieht durch das Gesetz mehrere ihrer Grundrechte verletzt, unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Achtung des Privat- und Familienlebens. Sie nimmt für sich in Anspruch, Burka und Nikab zu tragen – also einen Ganzkörper- oder einen Gesichtsschleier – wann und wo sie es will. Sie betont zudem, dass weder ihr Mann noch andere Familienmitglieder sie zwingen, sich so zu kleiden. „Eine Burka zu tragen ist kein Zeichen von Extremismus, sondern gehört zur Privatsphäre“, sagte einer ihrer Anwälte bei einer Anhörung in Straßburg Ende November.
Eine Vertreterin der französischen Regierung wies in der Anhörung den Vorwurf zurück, das Burka-Verbot sei ein „antireligiöses Gesetz“: „Es zielt einfach nur darauf ab, das Leben in der Gesellschaft zu fördern“, betonte sie. Das Gesetz betreffe „alle Möglichkeiten, das Gesicht zu verstecken: Schleier, Kapuzenmütze, Motorradhelm.“
Allgemeines Vermummungsverbot
Tatsächlich wird in dem Gesetz, das 2010 unter dem damaligen konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy beschlossen wurde und am 11. April 2011 in Kraft trat, die islamische Vollverschleierung nicht explizit erwähnt. Es verbietet, auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten Kleidung zu tragen, „die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen“. Wer sich in der Öffentlichkeit vermummt, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen und kann zu einem Kurs in Staatsbürgerkunde verpflichtet werden. Männern, die ihre Frauen zum Tragen von Burka oder Nikab zwingen, drohen ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 30.000 Euro.
In Frankreich tragen den Behörden zufolge weniger als 2000 Frauen einen Ganzkörperschleier. In den zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden in Frankreich fast 300 Frauen verwarnt. Die Umsetzung des Gesetzes führt immer wieder zu Spannungen. Vor einem Jahr gab es in der Pariser Vorstadt Trappes schwere Ausschreitungen, nachdem die Kontrolle einer vollverschleierten Frau durch Polizisten aus dem Ruder lief und der Ehemann nach einem Angriff auf die Beamten festgenommen wurde.
Auch Belgien an Urteilsspruch interessiert
Der Urteilsspruch der Straßburger Richter könnte Auswirkungen über Frankreich hinaus haben. Denn auch im Nachbarland Belgien ist seit 2011 ein Burka-Verbot in Kraft. An der Anhörung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nahm deswegen auch eine Vertreterin der belgischen Regierung teil.
Mit dem Fall befasst sich die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gegen das Urteil vom Dienstag werden daher keine Rechtsmittel möglich sein.
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