/ Ist dies das Ende von "um Grill"?

(dpa)
Seine Geschichte hat nicht nur eine juristische Seite, sondern auch eine menschliche. Es geht um Vertrauen in mündliche Abmachungen, eine Existenzgrundlage und – Geld. Auf der Suche nach einem Geschäftslokal hatte der Düdelinger im Jahr 2009 Glück in der avenue Grand-Duchesse Charlotte. Sonja M. betrieb im Erdgeschoss der Nummer 74 seit Januar 2006 ein Fotogeschäft. Aus privaten Gründen wollte sie die Geschäftsfläche drei Jahre später verkleinern und vermietete ab dem 1. April 2009 kurzerhand an René Parage unter.
Der zukünftige Grillbetreiber nahm richtig Geld in die Hand und schaffte für rund 25.000 Euro alles an, was einen guten Snack mit Straßenverkauf ausmacht. Bei dem Gespräch über die Untervermietung zwischen der Geschäftsfrau, Parage und einem Vertreter der Erbengemeinschaft, in deren Besitz sich das Gebäude befindet, waren sechs Personen anwesend: der Eigentümervertreter nebst Frau, Sonja M. und Mann sowie René Parage und Lebensgefährtin. Bei dieser Gelegenheit wurde ebenfalls besprochen, dass, sollte Sonja M. ihr Geschäft ganz aufgeben, dieser Teil ebenfalls von Parage genutzt werden kann.
Investitionen
Für diesen Fall hatte er den Plan, das Fotogeschäft in einen richtigen Snack mit Sitzgelegenheit umzubauen. Seitens des Hausbesitzers soll es keine Einwände gegeben haben. Die formlose Abmachung des Untermietverhältnisses sowie zwei schriftliche Zeugenaussagen, die die Anwesenheit des Vertreters der Hausbesitzer bestätigen, liegen der Redaktion vor. Im November 2010 war es so weit. Sonja M. gab ihr Geschäft auf, kündigte für den 1. Dezember und Parage holte Kostenvoranschläge für die notwendigen Umbaumaßnahmen zur Renovierung der frei gewordenen Geschäftsfläche ein. Noch einmal 9.000 Euro für neue Fenster und eine Tür sollten investiert werden – wohlwissend, dass das erst der Anfang ist.
Eine Toilette war in Planung, neue Kacheln und Innenmobiliar würden weitere Kosten nach sich ziehen sowie eine Erneuerung der Elektrik. Das Haus stammt laut Angaben Parages aus den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts.
Unheil
Der Traum endete nur einen Monat später im Dezember 2010 jäh mit dem Verbot des Hausbesitzers, irgendwelche baulichen Veränderungen, sprich die Renovierung vorzunehmen. Man wollte sich an die seinerzeit gegebene Zusage nicht erinnern.
Die Mietzahlungen, die Parage für die von ihm genutzte Fläche nun statt an Sonja M. an die Erbengemeinschaft direkt überwies, kamen kommentarlos zurück. Parage legte ein Sparbuch an und überwies dorthin. Auch dies liegt der Redaktion vor.
Urteil
Mangels Einigung zog man, nachdem Parage den Grill seit nunmehr gut zwei Jahren betrieb, der Hausbesitzer aber nach wie vor von der Erweiterung des Grills nichts mehr wissen wollte, vor das Friedensgericht in Esch. Es gab ein Urteil.
Darin halten die Richter fest, dass das Untermietverhältnis zwischen Parage und Sonja M. illegal sei.
Der Mietvertrag, den die Geschäftsfrau über die von ihr genutzten Räumlichkeiten mit dem Hausbesitzer seinerzeit geschlossen hatte, verbietet Untermietverhältnisse. Auch wurde geurteilt, dass die Kündigung von Sonja M. nicht rechtskräftig sei. Ihr Mietvertrag sieht eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.
Außerdem stellte das Gericht fest, dass René Parage „sans droit ni titre“ die Räumlichkeit des Grills seit 1. Mai 2011 nutzt. Da wäre die Kündigung der Geschäftsfrau rechtskräftig wirksam geworden. Außerdem habe Herr Parage die Räumlichkeiten binnen zwei Monaten zu räumen.
Berufung
Zwar bestätigt das Gericht die Existenz des Untermietvertrages, hält jedoch fest, dass er juristisch keine Gültigkeit besitzt und daher vom Hausbesitzer und Vermieter nicht anerkannt werden muss. Außerdem urteilte das Gericht, dass René Parage seine Investitionskosten für den Grill in Höhe von rund 25.000 Euro vom Hausbesitzer zurückfordern kann.
Das Urteil liegt der Redaktion ebenfalls vor. René Parage versteht die Welt nicht mehr. „Ich habe mich dafür doch auch für fünf Jahre an eine Bank gebunden“, sagt er, „wieso will man jetzt von den damaligen Zusagen nichts mehr wissen?“
Zwischenzeitlich war ein Immobilienmakler vor Ort, um einen Verkaufspreis für die Immobilie zu ermitteln. Im ersten Stock über dem Grill wohnt Parage mit seiner Lebensgefährtin und deren Kindern. Die Sache ging in die Berufung. Zu viel steht für René Parage auf dem Spiel. Am Dienstag fand die Verhandlung vor dem Berufungsgericht in Luxemburg statt. Ausgang ungewiss.
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