In einer Pressemitteilung weist der zuständige Minister Jean Asselborn darauf hin, dass die Dossiers aus dem Irak sehr viel komplexer seien als diejenigen aus Syrien. In solchen Fällen sieht das Gesetz vom 18. Dezember 2015 vor, dass die Prozedurdauer (normalerweise sechs Monate) um neun Monate verlängert werden kann.
Bei sehr vielen Anträgen gleichzeitig dürfen die Prozeduren auch länger dauern, und in solch einer Situation befinde man sich seit September. Alle irakischen Dossiers vor diesem Zeitpunkt seien behandelt worden, heißt es weiter.
Der Immigrationsminister unterstreicht ebenfalls, dass die zuständigen Abteilungen personell verstärkt worden seien, um die Wartezeiten so viel wie möglich zu verkürzen.
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