Investoren müssen mehr zahlen

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(Jgarroy)

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Der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz von drei Prozent gilt seit 2015 nur noch beim Kauf von Wohnungen zur Eigennutzung. Laut der CSV hat dies katastrophale Folgen.

Seit dem 1. Januar 2015 müssen Personen welche Wohnraum erwerben ohne ihn selbst zu benutzen, deutlich mehr Steuern zahlen. Der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz von drei Prozent gilt nämlich nur noch beim Kauf von Wohnraum zur Eigennutzung. Personen welche Wohnungen erwerben ohne diese selbst zu nutzen – beispielsweise Investoren welche Wohnungen vermieten- müssen einen Mehrwertsteuersatz von 17 Prozent zahlen. Laut der CSV trägt diese Reform eine Mitschuld an den steigenden Preisen für neue Wohnungen.

Kein unbekanntes Phänomen

In einer parlamentarischen Anfrage an den Finanzminister Pierre Gramegna, unterstreichen die CSV-Abgeordneten Gilles Roth und Marc Lies, dass die Preise für neue Wohnungen zwischen dem zweiten Trimester 2015 und dem zweiten Trimester 2016 um 7,3 Prozent gestiegen sind. Dagegen seien die Preise für bereits bestehende Wohnungen „nur“ um 4,6 Prozent gestiegen. Pierre Gramegna erklärt allerdings, dass ein deutlicher Anstieg der Preise für Neuwohnungen kein unbekanntes Phänomen sei. So habe es bereits zwischen dem ersten und dem zweiten Trimester 2008 einen Preisanstieg von 8,6 Prozent gegeben.

Regierung hält an Reform fest

Der Finanzminister betont des Weiteren, dass die Erhöhung des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von drei auf 17 Prozent vor allem Investoren visiert. Personen die eine Wohnung zur Eigennutzung kaufen könnten immer noch auf einen Mehrwertsteuersatz von drei Prozent zurückgreifen. Demnach sieht Pierre Gramegna auch keinen Grund dafür, die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Investoren abzuschaffen.