Tod durch K.o.-Tropfen – War es Mord?

Tod durch K.o.-Tropfen – War es Mord?

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Nach einer Kneipentour feiern junge Menschen in Bamberg in einer Privatwohnung weiter. Ein Mann hat eine Flasche mit K.O.-Tropfen dabei. Zwei Männer trinken davon. Einer stirbt.

Das tödliche Ende einer Partynacht kurz vor Weihnachten 2014 wird erneut vor dem Landgericht Bamberg aufgerollt. Ein Mann bringt flüssiges Ecstasy auf eine private Feier mit. Zwei Männer trinken davon – einer stirbt, einer überlebt nur knapp, weil er rechtzeitig künstlich beatmet wird. Der Besitzer der Flasche steht seit Donnerstag erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 26-Jährigen am Donnerstag zum Auftakt Mord und versuchten Mord vor.

Vor zwei Jahren wurde der Fall schon einmal verhandelt, der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Doch die Staatsanwaltschaft war mit einer Revision beim Bundesgerichtshof erfolgreich.

Plastikflasche mit Liquid Ecstasy

Was war in jener Nacht im Dezember 2014 geschehen? Ein paar junge Leute treffen bei einer Kneipentour aufeinander. Nach der Sperrstunde feiern sie in einer Wohnung weiter. Sie haben alle Alkohol intus. Der Angeklagte, so die Ermittler, bringt in einer Plastikflasche die Flüssigkeit Gamma-Butyrolacton (GBL) mit, auch bekannt als Liquid Ecstasy oder K.o.-Tropfen. Er soll sie auf den Wohnzimmertisch abgestellt haben. Nur ein paar Leuten soll er gesagt haben, was sich darin befindet. Auf die Gefahren soll er aber nicht deutlich genug hingewiesen haben.

Zwei Männer – 24 und 27 Jahre alt – trinken aus der Flasche. Sie legen sich aufs Bett, werden bewusstlos. Der Angeklagte soll das bemerkt haben, aber keine Hilfe geholt haben – obwohl er gewusst habe, wie gefährlich der Stoff ist. Er habe Angst vor der Polizei gehabt und deshalb keine Hilfe geholt. Er habe den Tod der beiden „dabei billigend in Kauf“ genommen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Mitbewohner setzt Notruf ab

Erst ein Mitbewohner, der später in die Wohnung kommt, setzt einen Notruf ab. Doch nur der 24-Jährige überlebt. Dem 27-Jährigen aber kann niemand mehr helfen, zu schwer geschädigt ist sein Gehirn. Er stirbt an Heiligabend im Krankenhaus.

GBL unterliegt nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Denn es ist eigentlich eine Chemikalie und wird beispielsweise als Lösungsmittel verwendet. Es wird aber nicht nur als Rauschmittel missbraucht, sondern auch als K.o.-Tropfen: Denn je nach Dosierung wirkt GBL berauschend oder einschläfernd. Wer es als Droge konsumiert, wird schnell abhängig.

Sepsis, Organversagen, Wirbelsäulenprobleme

Zweieinhalb Stunden wird der Angeklagte am Donnerstag vernommen. Zunächst geht es lange um die gesundheitlichen Probleme, die er nach dem ersten Urteil hatte – eine Sepsis, Organversagen, Wirbelsäulenprobleme habe er erlitten, schildert er. Er macht den Rauschmittel-Konsum dafür verantwortlich. Drogen nehme er inzwischen keine mehr, stattdessen trinke er etwa eine Flasche Schnaps am Tag.

Aus der Flasche, die er vor drei Jahren in der Wohnung dabei hatte, habe er sich immer nur verdünnt die K.o.-Tropfen mit der Spritze gesetzt. Er habe sich nicht vorstellen können, dass jemand davon trinkt. Die Flüssigkeit habe viel zu widerlich geschmeckt. Oft antwortet der Angeklagte nicht direkt auf die Fragen, die ihm vor Gericht gestellt werden. Seine Gesundheit scheint immer noch angegriffen zu sein. Ein Urteil wird am 23. November erwartet.