Fast-LockdownRestaurants zu, Kitas offen – Diese Corona-Regeln gelten bald in Deutschland

Fast-Lockdown / Restaurants zu, Kitas offen – Diese Corona-Regeln gelten bald in Deutschland
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, zu Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz im Kanzleramt Foto: Guido Bergmann/Bundesregierung/dpa

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Das Ziel ist klar: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne zu große Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erst mal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder in Deutschland. Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten.

Um die Corona-Pandemie in Deutschland einzudämmen, sollen im November auch die Freizeit- und Kulturbetriebe schließen. Darauf haben sich Bund und Länder in den Verhandlungen geeinigt. Ziel sei, die Kontakte im November in allen nicht wirklich notwendigen Bereichen drastisch zu reduzieren, hieß es zur Begründung. Auch die Gastronomie muss demnach für einen Monat schließen. Betroffen von der Schließung im November sind etwa auch Nagel- und Tattoo-Studios. Dagegen sollen etwa Friseure unter strengen Hygienevorschriften weiterarbeiten dürfen.

Die Zahl der neuen Positiv-Tests war zuletzt stark gestiegen.

Hier die beschlossenen Maßnahmen im Überblick:

KONTAKTE: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.

GASTRONOMIE: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

FREIZEIT: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

SPORT: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

SCHULEN und KINDERGÄRTEN: Schulen und Kindergärten bleiben offen.

Dieser Artikel enthält Material von dpa, AFP und Reuters